Fall: Rückerstattung zuviel gezahlter Müllgebühren
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Laut erstem Bescheid über Grundbesitzabgaben vom
23.11.98 (Einzug ins neu erworbene Eigenheim) sollte ich über Abfallbehälter mit einem
Volumina von 120Liter verfügen. Da die Volumina
meines Behälters für mich nicht ersichtlich sind
(keine Volumenangabe auf dem Deckel wie bei
neueren Behältern) ging ich bisher immer von der
berechneten Größe aus. Als nun ein Ident-verfahren für die Abfallbehälter diesen Sommer eingeführt werden sollte machte mich ein Mitarbeiter
der Wirtschaftsbetriebe darauf aufmerksam, dass das Volumen nicht
wie bisher angenommen 120Liter betrüge, sondern
nur 80Liter.
Meinen Widerspruch mit Bitte um Rückerstattung der zuviel geleisteten Beiträge der letzten 10 Jahre wurde nicht stattgegeben, da man die falschen Volumina nun nicht mehr nachvollziehen könnte und meine Widerspruchsfricht nach KAO sowieso abgelaufen sei. Habe ich trotzdem Chancen mein Geld zurückzufordern?
PLZ: 670..
Pseudonym: mklang05
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 3. Dezember 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | NEIN | Hübner, Michael PLZ: 52070 Tel.: 0241508067 | 25.11.2009 17:08:47 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Verjährung beachten!* | Fey, Andrea PLZ: 31787 Tel.: 0177 24 222 26 | 19.11.2009 18:32:35 |
| JA* | überwiegend* | NEIN | Beer Irina PLZ: 93413 Tel.: 099719967878 | 28.11.2009 15:08:38 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Es müsste geklärt werden, wie es dazu kam, dass ein falsches Volumen angesetzt wurde. Eventuell ist es doch nachvollziehbar, was das richtige Volumen war. Verjährungsproblem.* | Jetta Kasper PLZ: 10629 Tel.: 03089726430 | 24.11.2009 23:59:53 |
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