Fall: Rückerstattung zuviel gezahlter Müllgebühren


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Laut erstem Bescheid über Grundbesitzabgaben vom 23.11.98 (Einzug ins neu erworbene Eigenheim) sollte ich über Abfallbehälter mit einem Volumina von 120Liter verfügen. Da die Volumina meines Behälters für mich nicht ersichtlich sind (keine Volumenangabe auf dem Deckel wie bei neueren Behältern) ging ich bisher immer von der berechneten Größe aus. Als nun ein Ident-verfahren für die Abfallbehälter diesen Sommer eingeführt werden sollte machte mich ein Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe darauf aufmerksam, dass das Volumen nicht wie bisher angenommen 120Liter betrüge, sondern nur 80Liter. Meinen Widerspruch mit Bitte um Rückerstattung der zuviel geleisteten Beiträge der letzten 10 Jahre wurde nicht stattgegeben, da man die falschen Volumina nun nicht mehr nachvollziehen könnte und meine Widerspruchsfricht nach KAO sowieso abgelaufen sei. Habe ich trotzdem Chancen mein Geld zurückzufordern?

PLZ: 670..

Pseudonym: mklang05

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 3. Dezember 2009

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241508067
25.11.2009
17:08:47
JA*überwiegend*JAVerjährung beachten!*Fey, Andrea
PLZ: 31787
Tel.: 0177 24 222 26
19.11.2009
18:32:35
JA*überwiegend*NEIN Beer Irina
PLZ: 93413
Tel.: 099719967878
28.11.2009
15:08:38
JA*überwiegend*JAEs müsste geklärt werden, wie es dazu kam, dass ein falsches Volumen angesetzt wurde. Eventuell ist es doch nachvollziehbar, was das richtige Volumen war. Verjährungsproblem.*Jetta Kasper
PLZ: 10629
Tel.: 03089726430
24.11.2009
23:59:53

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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