Fall: vom Bauamt genehmigter Garagenbau
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
vor zwei Jahren bekamen wir von unseren Nachbarn die mündliche Genehmigung das wir auf der Grundstücksgrenze wo bereits eine kleinere Garage von uns schon steht eine Vergrößerung vornehmen dürfen. Daraufhin wurde von uns das Fundament errichtet. Vom Bauordnungsamt erhielten wir ebenfalls die Genehmigung das die Garage erweitert werden darf. Im diesen Jahr haben wir nun damit begonnen in Verbindung mit einen Anbau. Da das Nachbarschaftsverhältnis sehr schlecht geworden ist verlangen unsere Nachbarn nun rechtlich den Abriss. Unsere Frage, sollen wir es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen und ist das wirklich rechtlich obwohl wir vor zwei Jahren die mündliche Zusage bekommen haben und wir da ja nun auch schon das Fundament gelegt haben?
PLZ: 061..
Pseudonym: Emma
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 13. November 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | - | NEIN | Eine behördliche Genehmigung liegt vor. Der Nachbar selbst kann den Abriss nicht verlangen, er müsste klagen* | Schulz, Felix PLZ: 21335 Tel.: 04131 - 2460305 | 13.11.2009 13:18:16 |
| JA* | - | JA | Soweit die Genehmigung des Nachbarn vorliegt* | Sämann Daniela PLZ: 90419 Tel.: 0911-30735924 | 03.11.2009 17:56:33 |
| JA* | - | NEIN | Genehmigung liegt vor* | Leopold, Tanja PLZ: 90403 Tel.: 0911 / 20 38 92 | 13.11.2009 13:48:03 |
| JA* | - | NEIN | Beer Irina PLZ: 93413 Tel.: 09971/9967878 | 13.11.2009 13:19:19 | |
| JA* | - | NEIN | Wenn behördliche Genehmigung vorliegt können Sie es auf eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.* | Bajl Christian PLZ: 94405 Tel.: 0995190725 | 13.11.2009 13:02:35 |
| JA* | - | JA | Behördliche Genehmigung liegt vor,da kann der Nachbar im Nachhinein wenig machen.* | Putz Gottfried PLZ: 83301 Tel.: 08669/12888 | 03.11.2009 17:33:16 |
| JA* | - | JA | Ein Gerichtsverfahrebn steht nicht an. Die Rechtsfrage selbst kann im Rahmen der e-mail Beratung im Detail beantwortet werden * | Breer, Dietmar PLZ: 48599 Tel.: 02562/93650 | 02.11.2009 17:37:53 |
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der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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