Fall: Versorgungsausgleich
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Als Soldat mit einer besonderen Altersgrenze (Pension mit 54) wird/soll bei mir, der aufgrund der Berechnung des Versorgungsausgleichs ermittelte Differenzbetrag, bereits zum Pensionseintritt "einbehalten" werden. Meine "Ex-Frau" erhält jedoch erst mit ihrem gesetzlichen Renteneintritt (ca. 11 Jahre später), entsprechende Versorgungsbeträge. Mein Ziel ist es, diese ungerechte Verfahrensweise über einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich - bei gleichzeitiger notarieller Dokumentation (Zahlung der ermittelten Beträge ab Rentenbeginn meiner "Ex-Frau") zu kompensieren.... ist dies rechtlich möglich?
PLZ: 264..
Pseudonym: Soldat
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 25. März 2010
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs per notariellem Vertrag ist grundsätzlich möglich. Lassen Sie sich anwaltlich zu ihrem Fall beraten.* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 12.03.2010 16:08:16 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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