Fall: Anspruch auf Sterbegeld nach Übernahme der Bestattungskosten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Mein Schwiegervater ist als Beamter im Ruhestand des Landes
Baden-Württemberg gestorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet.
Seine Witwe hatte per Ehevertrag auf jegliches Erbe verzichtet,
und es bestand Gütertrennung. Meine Frau und deren Schwester
sind als Erben nach BGB zur Übernahme der Bestattungskosten
verpflichtet und haben diese auch übernommen.
Die Witwe hat auf Antrag das Sterbegeld von der Beamtenversorgung
des Landes ausgezahlt bekommen. Ein Antrag der Erben auf Sterbegeld
wies das Landesamt zurück mit dem Hinweis, dass die Auszahlung
des Sterbegeldes bereits erfolgt sei und die Auszahlung eine
"befreiende Wirkung" für das Land habe. Das Landesamt empfahl
eine privatrechtliche Einigung mit der Witwe über die Übernahme
der Bestattungskosten. Eine gütliche Einigung mit der Witwe
erscheint uns aber aussichtslos.
PLZ: 381..
Pseudonym: Bader
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 23. Dezember 2010
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