Fall: Erbengemeinschaft
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin Mitglied einer Erbengmeinschaft bestehend aus 6 Erbteilen aber nur 5 Mitgl.. Es steht ein landwirtschaftl. Flurstück, in unmittelbarer Nähe einer Kiesgrube zum Verkauf an. Der Käufer ist bereit, einen angemessenen Kaufpreis zu bezahlen. Ein Mitglied (2 Erbteile) fordert aber einen wesentl. höheren Preis. Der Käufer ist nicht bereit diesen Preis zu bezahlen, sodass der Verkauf platzt und dieses Flurdstück, aufgrund seiner Lage, Niemandsland wird.
Welche Möglichkeit haben wir 4 Mitglieder den Verkauf zu den von uns ausgehandelten Konditionen durchzuführen ?
PLZ: 463..
Pseudonym: Landschaft
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 6. Mai 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Ziel muss es sein, dem Verweigerer mit Schadenersatz zu drohen, wenn spüäter unter wert verkauft werden muss, unbedingt Anwalt einschalten.* | Ricken, Stephan PLZ: 46286 Tel.: 02369 42 90 | 27.04.2011 10:45:52 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Auseinandersetzungsklage muss beim Landgericht erhoben werden. Dort besteht Anwaltszwang.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 23.04.2011 12:29:45 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Auseinandersetzungsklage muss beim Landgericht erhoben werden. Dort besteht Anwaltszwang.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 23.04.2011 12:29:38 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Auseinandersetzungsklage muss beim Landgericht erhoben werden. Dort besteht Anwaltszwang.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 23.04.2011 12:29:41 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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