Fall: Anwaltskosten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Rechtsanwalt stellt mir für die Ausstellung eines Erbscheines eine Rechnung, obwohl bereits bei einem anderen Rechtsanwalt dieser Erbschein beantragt, vom Gericht ausgestellt und von mir bezahlt wurde.
PLZ: 135..
Pseudonym: jm-berlin
Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 19. Juni 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrter Inserent, es kommt auf die Angabe in der Vollmacht an. Was wurde beauftragt. Es kommt darauf an, was der Rechtsanwalt für Ausführungen zum Honorar gemacht hat. Er hat umfassnd über die Höhe des Honorars zu informieren. Schließlich ist eine Vereinabrung für die außergerichtliche Tätigkeit zu schlien. Liegt dies nich tvor bestehen gut Chancen. Ra Steffens* | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 06.06.2011 12:34:21 |
| NEIN* | - | JA | Aus den geringen Hinweisen lässt sich nichts Genaues schlussfolgern. Zu beachten ist: es können durchaus 3 Kostenstellen berechtigt sein a) Anwalt für allg. Erbrechtsmandat, b) Notar für Erbscheinsantrag, c) Gericht für Erbscheinserteilung Eine Vorlage der Unterlagen zur Prüfung wird empfohlen.* | RA H. Boenicke PLZ: 12623 Tel.: 5654580 | 07.06.2011 11:12:08 |
| JA* | absolut* | JA | Warum sollte eine Leistung nochmals bezahlt werden, die bereits bezahlt worden ist. Eine haftungssichere Einschätzung kann erst nach Vorlage aller entscheidungserheblicher Unterlagen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Honert Rechtsanwalt* | Honert, Jürgen PLZ: 14624 Tel.: 03322 230 330 | 06.06.2011 17:07:21 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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