Fall: Anwaltskosten


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Rechtsanwalt stellt mir für die Ausstellung eines Erbscheines eine Rechnung, obwohl bereits bei einem anderen Rechtsanwalt dieser Erbschein beantragt, vom Gericht ausgestellt und von mir bezahlt wurde.

PLZ: 135..

Pseudonym: jm-berlin

Bewertungszeitraum: beendet am Sonntag, 19. Juni 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JASehr geehrter Inserent, es kommt auf die Angabe in der Vollmacht an. Was wurde beauftragt. Es kommt darauf an, was der Rechtsanwalt für Ausführungen zum Honorar gemacht hat. Er hat umfassnd über die Höhe des Honorars zu informieren. Schließlich ist eine Vereinabrung für die außergerichtliche Tätigkeit zu schlien. Liegt dies nich tvor bestehen gut Chancen. Ra Steffens*Steffens, Karl-Heinz
PLZ: 14193
Tel.: (030)79 78 26 06
06.06.2011
12:34:21
NEIN*      -JAAus den geringen Hinweisen lässt sich nichts Genaues schlussfolgern. Zu beachten ist: es können durchaus 3 Kostenstellen berechtigt sein a) Anwalt für allg. Erbrechtsmandat, b) Notar für Erbscheinsantrag, c) Gericht für Erbscheinserteilung Eine Vorlage der Unterlagen zur Prüfung wird empfohlen.*RA H. Boenicke
PLZ: 12623
Tel.: 5654580
07.06.2011
11:12:08
JA*absolut*JAWarum sollte eine Leistung nochmals bezahlt werden, die bereits bezahlt worden ist. Eine haftungssichere Einschätzung kann erst nach Vorlage aller entscheidungserheblicher Unterlagen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Honert Rechtsanwalt*Honert, Jürgen
PLZ: 14624
Tel.: 03322 230 330
06.06.2011
17:07:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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