Fall: Erbrecht (Pflichtteil) Adoptivenkelin
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Mein Adoptivopa ist im Nov. verstorben und ich habe gestern vom Amtsgericht die Testamente (Kopien) erhalten. Das 1. Testament ist von 1980, in dem mein Vater, geb. 1951 von seinen Adoptiveltern (adoptiert 1955) zum Erben des Letztversterbenden eingesetzt wurde und ich (Tochter) als Ersatzerbe.
1993 wurde das Testament geaendert. Nachdem mein Vater 1989 verstarb, sollte mein Vater nicht mehr als Erbe gelten und ich nicht als Ersatzerbe, sondern die Nichte (Tochter des Halbruders meiner Adoptivoma) als Erbin und ihr Sohn als Ersatzerbe. Meine Frage ist jetzt: Habe ich durch den Tod meines Vaters einen Anspruch auf einen Pflichtanteil, da mein Vater ja adoptiert war und wie hoch waere der ? Ich bin der naechste gesetzliche Erbe (wenn das Testament nicht bestehe), da sie keine leiblichen Kinder hatten und mein Vater das einzige Adoptivkind war.
PLZ: 107..
Pseudonym: Val
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 4. März 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Nach unserer Auffassung dürfte Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zustehen, da Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind und Sie daher nachrücken. Der Höhe nach haben Sie Anspruch auf 50% des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Zahlungsanspruch. Je nach Umfang der Erbmasse wäre zu beurteilen, ob sich die Rechtsverfolgung lohnt.* | Jens H. Albrecht PLZ: 10117 Tel.: 030 200 5072 0 | 21.02.2011 11:36:06 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine Lektüre der Testamente durch einen Anwalt sinnvoll ist, weil ein Laie eventuell etwas überliest oder falsch interpretiert. Der geschilderte Sachverhalt spricht für das Vorliegen eines Pflichtteilsrechts.* | Frings, KaJo PLZ: 10961 Tel.: 030 69 40 12 36 | 22.02.2011 00:10:17 |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter "Val", Zunächst sollten Sie versuchen, sich außergerichtlich zu einigen, erst wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie den klageweg beschreiten. Allerdings: Es sind noch einige Informationen nötig. Eine Rechtsberatung kann gerne persönlich erfolgen. Mit freundichen Grüßen S. Herfurth- Schmidt* | Herfurth-Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: 030 694 427 7 | 20.02.2011 14:54:47 |
| JA* | überwiegend* | JA | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 20.02.2011 12:16:43 | |
| JA* | absolut* | JA | Ein Pflichtteilsanspruch besteht, da Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Der Anspruch dürfte jedoch beim Landgericht durchzusetzen sein, bei dem die Vertretung nur durch einen Anwalt zulässig ist.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 19.02.2011 10:08:51 |
| JA* | überwiegend* | JA | Hofmann, Sonja PLZ: 15732 Tel.: (030)67 54 96 50 | 20.02.2011 13:59:20 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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