Fall: Erbrecht (Pflichtteil) Adoptivenkelin


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Mein Adoptivopa ist im Nov. verstorben und ich habe gestern vom Amtsgericht die Testamente (Kopien) erhalten. Das 1. Testament ist von 1980, in dem mein Vater, geb. 1951 von seinen Adoptiveltern (adoptiert 1955) zum Erben des Letztversterbenden eingesetzt wurde und ich (Tochter) als Ersatzerbe. 1993 wurde das Testament geaendert. Nachdem mein Vater 1989 verstarb, sollte mein Vater nicht mehr als Erbe gelten und ich nicht als Ersatzerbe, sondern die Nichte (Tochter des Halbruders meiner Adoptivoma) als Erbin und ihr Sohn als Ersatzerbe. Meine Frage ist jetzt: Habe ich durch den Tod meines Vaters einen Anspruch auf einen Pflichtanteil, da mein Vater ja adoptiert war und wie hoch waere der ? Ich bin der naechste gesetzliche Erbe (wenn das Testament nicht bestehe), da sie keine leiblichen Kinder hatten und mein Vater das einzige Adoptivkind war.

PLZ: 107..

Pseudonym: Val

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 4. März 2011

Alle Bewertungen:  
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JANach unserer Auffassung dürfte Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zustehen, da Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind und Sie daher nachrücken. Der Höhe nach haben Sie Anspruch auf 50% des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Zahlungsanspruch. Je nach Umfang der Erbmasse wäre zu beurteilen, ob sich die Rechtsverfolgung lohnt.*Jens H. Albrecht
PLZ: 10117
Tel.: 030 200 5072 0
21.02.2011
11:36:06
JA*überwiegend*JAEine Lektüre der Testamente durch einen Anwalt sinnvoll ist, weil ein Laie eventuell etwas überliest oder falsch interpretiert. Der geschilderte Sachverhalt spricht für das Vorliegen eines Pflichtteilsrechts.*Frings, KaJo
PLZ: 10961
Tel.: 030 69 40 12 36
22.02.2011
00:10:17
NEIN*      -JASehr geehrter "Val", Zunächst sollten Sie versuchen, sich außergerichtlich zu einigen, erst wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie den klageweg beschreiten. Allerdings: Es sind noch einige Informationen nötig. Eine Rechtsberatung kann gerne persönlich erfolgen. Mit freundichen Grüßen S. Herfurth- Schmidt*Herfurth-Schmidt, Stefanie
PLZ: 12099
Tel.: 030 694 427 7
20.02.2011
14:54:47
JA*überwiegend*JA Steffens, Karl-Heinz
PLZ: 14193
Tel.: (030)79 78 26 06
20.02.2011
12:16:43
JA*absolut*JAEin Pflichtteilsanspruch besteht, da Adoptivkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind. Der Anspruch dürfte jedoch beim Landgericht durchzusetzen sein, bei dem die Vertretung nur durch einen Anwalt zulässig ist.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
19.02.2011
10:08:51
JA*überwiegend*JA Hofmann, Sonja
PLZ: 15732
Tel.: (030)67 54 96 50
20.02.2011
13:59:20

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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