Fall: Pflichtanteil vom verstorbenen Halbbruder


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Meine Schwägerin verweigert mir den Pflichtanteil weil ihr Rechtsanwalt behauptet er stände mir nicht zu. Mein Halbbruder hat keine Kinder auch keine andere Geschwister. Unsere Eltern leben nicht mehr.

PLZ: 386..

Pseudonym: Hamsun

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 10. Januar 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINDie Einschätzung des Rechtsanwaltes Ihrer Schwägerin ist zutreffend, Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.*Jürgen Post
PLZ: 38723
Tel.: 05381935625
03.01.2011
10:10:04
JA*überwiegend*JAwenn die Sachverhaltsdarstellung vollständig ist, dürfte es keine Probleme geben.*Eulerich,Michael
PLZ: 38102
Tel.: 05312737915
29.12.2010
08:32:11
NEIN*      -JAPflichtteilsberechtigt sind nur die Abkömmlinge, also die Kinder oder Enkel des Verstorbenen oder dessen Eltern und auch der Ehegatte, wenn der Verstorbene sie durch Testament vom Erbe ausgeschlossen hat. Geschwister zählen nicht hierzu, auch wenn die Eltern bereits verstorben sind. Diese sind nur nach der gesetzlichen Erbfolge Erben neben der Ehefrau, soweit die Eltern bereits vorverstorben sind. Wenn noch nicht geklärt ist, wer Erbe ist, ob ein Testament existiert o. ä. , sollte im Rahmen einer Erstberatung auf jeden Fall ein Anwalt aufgesucht werden.*Schöbel, Karin
PLZ: 99734
Tel.: 03631 9 79 96 50
28.12.2010
18:56:02
JA*überwiegend*JAZunächst muss die gesetzliche Erbfolge festgestellt und geprüft werden, ob diese durch testament ausgeschlossen ist.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
01.01.2011
11:26:50

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.