Fall: Pflichtanteil vom verstorbenen Halbbruder
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Meine Schwägerin verweigert mir den Pflichtanteil weil ihr Rechtsanwalt behauptet er stände mir nicht zu. Mein Halbbruder hat keine Kinder auch keine andere Geschwister. Unsere Eltern leben nicht mehr.
PLZ: 386..
Pseudonym: Hamsun
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 10. Januar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | NEIN | Die Einschätzung des Rechtsanwaltes Ihrer Schwägerin ist zutreffend, Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.* | Jürgen Post PLZ: 38723 Tel.: 05381935625 | 03.01.2011 10:10:04 |
| JA* | überwiegend* | JA | wenn die Sachverhaltsdarstellung vollständig ist, dürfte es keine Probleme geben.* | Eulerich,Michael PLZ: 38102 Tel.: 05312737915 | 29.12.2010 08:32:11 |
| NEIN* | - | JA | Pflichtteilsberechtigt sind nur die Abkömmlinge, also die Kinder oder Enkel des Verstorbenen oder dessen Eltern und auch der Ehegatte, wenn der Verstorbene sie durch Testament vom Erbe ausgeschlossen hat. Geschwister zählen nicht hierzu, auch wenn die Eltern bereits verstorben sind. Diese sind nur nach der gesetzlichen Erbfolge Erben neben der Ehefrau, soweit die Eltern bereits vorverstorben sind. Wenn noch nicht geklärt ist, wer Erbe ist, ob ein Testament existiert o. ä. , sollte im Rahmen einer Erstberatung auf jeden Fall ein Anwalt aufgesucht werden.* | Schöbel, Karin PLZ: 99734 Tel.: 03631 9 79 96 50 | 28.12.2010 18:56:02 |
| JA* | überwiegend* | JA | Zunächst muss die gesetzliche Erbfolge festgestellt und geprüft werden, ob diese durch testament ausgeschlossen ist.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 01.01.2011 11:26:50 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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