Fall: auf Pflichtteilsanspruch verzichten
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Erblasser hat im Testament seinen Ehepartner bedacht und die Kinder ausgespart. Der vermeinliche Erbe reicht das Testament nicht dem Nachlaßgericht und beantragt keinen Erbschein. Den Kindern empfiehlt er mangels Vermögen auf den Pflichtteil zu verzichten und mahnt das Alter zu würdigen.
Ein Kind ist mit Generalvollmacht ausgestattet, das andere geht leer aus. Wer trägt hierfür des anwalts Kosten?
PLZ: 107..
Pseudonym: Alimente
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 15. Februar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Vermutlich muss ein Rechtsstreit vor dem Landgericht geführt werden - dort herrscht Anwaltszwang. Wer die Kosten trägt, richtet sich immer nach dem Ausgang des Verfahrens. Grundsätzlich hat der Verlierer die Kosten nach Abschluss der Sache insgesamt zu übernehmen, aber für den RA bleibt der Auftraggeber der Schuldner.* | Wildgans, Catherine PLZ: 10789 Tel.: 030 887 150 92 | 02.02.2011 17:41:22 |
| NEIN* | - | JA | Sehr gehrter "Alimente", hier tut allein um des Familienfriedens willen Beratung Not! Ich gehe davon aus, dass es ein privatschriftliches Testament gibt.Grundsätzlich haben die Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil. Es fragt sich aber, ob man davon Gebrauch machen sollte. Ich vermute, dass der überlebende Elternteil Ihr Geschwisterteil mit einer Vorsorgevollmacht versehen hat und Sie nicht. Diese Vollmacht gilt aber erst, wenn das Elternteil seinen Willen nicht mehr ausüben kann. Er berechtigt icht zum Erben! Alles weitere gerne im Wege der Beratung. Mit freundlichen Grüßen S. Herfurth- Schmidt REchtsanwältin* | Herfurth-Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: 030 694 427 7 | 02.02.2011 16:55:01 |
| JA* | überwiegend* | JA | Steffens, Karl-Heinz PLZ: 14193 Tel.: (030)79 78 26 06 | 02.02.2011 16:26:57 | |
| JA* | absolut* | JA | Sie haben einen Auskunftsanspruch der ebenfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Anwaltskosten trägt derjenige, der den Prozess verliert. Eventuell ist auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 02.02.2011 10:48:21 |
| JA* | überwiegend* | JA | Kinder sind entweder Miterben oder pflichtteilsberechtigt - Ansprüche auf Auskunft Erbe und sich ergebende Forderungen können gerichtlich durchgesetzt werden - Kosten sind i.d.R. durch den Auftraggeber vorzuschießen (ggf. Inanspruchnahme von Prozeßkostenhilfe) und letztlich durch den im Rechtsstreit Unterlegenen zu tragen. Anwaltskonsultation ist dringend anzuraten. Mfg RA H. Boenicke* | RA H. Boenicke PLZ: 12623 Tel.: 0305654580 | 03.02.2011 10:09:48 |
| NEIN* | - | JA | Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs verjährt in drei Jahren ab Kenntnis vom Tod des Erblassers. Sie sollten Auskunft über den Nachlass vom Erben fordern. Erst dann kann über Erfolgsaussichten gesprochen werden. Ohne genaue Kenntnis, was an Nachlass vorhanden ist, kann eine Einschätzung über etwaige Erfolgsaussichten nicht erfolgen.* | Seeger, Annegret PLZ: 16515 Tel.: 03301 52 41 50 | 04.02.2011 08:27:22 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Die Angaben sind zu unkonkret, als dass eine zutreffende Anwort auf die Frage gegeben werden könnte. Bei detailiierterer Schilderung kann eine bessere Einschätzung abgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Honert Rechtsanwalt* | Honert, Jürgen PLZ: 14624 Tel.: 03322 230 330 | 07.02.2011 23:17:13 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich haben sie immer einen Anspruch auf den Pflichtteil. Es sei denn Sie haben gewichtige Verfehlungen gegen den Erblasser begangen. Zudem ist zu beachten in wieweit das Testament ausgestaltet ist. Ob es eine Art Berliner Testament einer sogenannten "Pflichtteilsstrafklausel ist etc. Diesbezüglich ist es ratsam, wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen durch den Rechtsdschungel einen klaren Weg vorgibt, wie Sie an Ihren Pflichtteil kommen, ohne auf eine evtl. spätere Nacherbschaft verzichten zu müssen.* | Brauer, Rico PLZ: 16348 Tel.: 033396 72 00 04 | 03.02.2011 10:26:22 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es ist dringend geboten zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Zunächst trägt der Mandant die entsprechenden Beratungskosten.* | Paulitschke, Remo PLZ: 16225 Tel.: 03334236526 | 03.02.2011 08:22:12 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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