Fall: Pflichtteil vom Nisebrauchrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Mein Sohn ohne Kindern ist gestorben. Hat er seine Frau in Testament ein Niesbrauchrecht geschrieben und Alleinerbin ersetzt. Habe ich Plichtsteil-Anspruch und Pflicht.erganzung Anspruch auf diese Niesbrauch, wenn wird ausgezahlt? Wohnung geht nach mein Erbvertrag mit Sohn auf Neffen.
PLZ: 883..
Pseudonym: Hani
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 13. April 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Der Pflichtteilsanspruch besteht dem Grunde nach, allerdings kommt es auf die Werthaltigkeit des Nießbrauchrechts an, ob sich eine Geltendmachung lohnt. Ferner müsste man das Testament und auch diesen Erbvertrag einsehen, um eine nähere Auskunft geben zu können.* | Eckmaier Ute PLZ: Tel.: 07307939312 | 05.04.2011 07:19:55 |
| JA* | absolut* | JA | Der Sachverhalt bedarf noch näherer Klärung und dann rechtlicher Aufarbeitung.* | Schmid, Josef PLZ: 88326 Tel.: 07525 76 22 | 01.04.2011 11:56:31 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Pflichtteilsrecht besteht. Fallschilderung noch ziemlich unklar. Wer wurde als Alleinerbe eingesetzt? Wie lautet Erbvertrag mit dem Sohn und was steht genau darin, wurde er vor dem Testament geschlossen? Anwaltliche Beratung zur Aufklärung unter Vorlage der Unterlagen zur Einschätzung der Erfolgsaussicht bezüglich der Höhe des Pflichtteils erforderlich.* | Lorz, Manfred PLZ: 88316 Tel.: (07562)70 92 0 | 01.04.2011 08:24:32 |
| JA* | überwiegend* | JA | Sehr geehrte Dame, zunächst muss das Testament Ihres Sohnes eingesehen und überpfüft werden. Erst dann kann eine konkrete Erfolgsaussicht abgegeben werden. Zur Höhe etwaiger Ansprüche benötigt der Anwalt Informationen über das vorhandensein weiterer Verwandter (Sohn hatte keine Kinder, leben noch beide Eltern des Sohnes?) und zur Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses des Sohnes.Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zur Erfolgeinschätzung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sascha Keller Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht* | Keller, Sascha PLZ: 88662 Tel.: 0755195140 | 01.04.2011 10:05:41 |
| JA* | überwiegend* | JA | Pflichtteilsanspruch dürfte wohl vorliegend bestehen. Testament/e und /oder Erbvertrag müssen aber sorgfältig geprüft werden. Auch ist der Sachverhalt noch aufzuklären. Bitte um Kontaktaufnahme.* | Brendel, Patrik PLZ: 88630 Tel.: 07552 86 90 | 01.04.2011 22:50:29 |
| JA* | überwiegend* | JA | einen endgültigen Rat kann ich noch nicht geben. Dau sind die Informationen zu ungenau. Eltern haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch und eventuell auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wegen der Details zum Erbvertrag würde ich eine Rücksprache anempfhelen. Ich bitte um Kontaktaufnahme.* | Tittus, Hans-Heinrich PLZ: 89264 Tel.: 07309 96 30 - 0 | 01.04.2011 07:34:21 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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