Fall: Pflichtteil vom Nisebrauchrecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Mein Sohn ohne Kindern ist gestorben. Hat er seine Frau in Testament ein Niesbrauchrecht geschrieben und Alleinerbin ersetzt. Habe ich Plichtsteil-Anspruch und Pflicht.erganzung Anspruch auf diese Niesbrauch, wenn wird ausgezahlt? Wohnung geht nach mein Erbvertrag mit Sohn auf Neffen.

PLZ: 883..

Pseudonym: Hani

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 13. April 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADer Pflichtteilsanspruch besteht dem Grunde nach, allerdings kommt es auf die Werthaltigkeit des Nießbrauchrechts an, ob sich eine Geltendmachung lohnt. Ferner müsste man das Testament und auch diesen Erbvertrag einsehen, um eine nähere Auskunft geben zu können.*Eckmaier Ute
PLZ:
Tel.: 07307939312
05.04.2011
07:19:55
JA*absolut*JADer Sachverhalt bedarf noch näherer Klärung und dann rechtlicher Aufarbeitung.*Schmid, Josef
PLZ: 88326
Tel.: 07525 76 22
01.04.2011
11:56:31
JA*überwiegend*JAEin Pflichtteilsrecht besteht. Fallschilderung noch ziemlich unklar. Wer wurde als Alleinerbe eingesetzt? Wie lautet Erbvertrag mit dem Sohn und was steht genau darin, wurde er vor dem Testament geschlossen? Anwaltliche Beratung zur Aufklärung unter Vorlage der Unterlagen zur Einschätzung der Erfolgsaussicht bezüglich der Höhe des Pflichtteils erforderlich.*Lorz, Manfred
PLZ: 88316
Tel.: (07562)70 92 0
01.04.2011
08:24:32
JA*überwiegend*JASehr geehrte Dame, zunächst muss das Testament Ihres Sohnes eingesehen und überpfüft werden. Erst dann kann eine konkrete Erfolgsaussicht abgegeben werden. Zur Höhe etwaiger Ansprüche benötigt der Anwalt Informationen über das vorhandensein weiterer Verwandter (Sohn hatte keine Kinder, leben noch beide Eltern des Sohnes?) und zur Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses des Sohnes.Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung zur Erfolgeinschätzung zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sascha Keller Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht*Keller, Sascha
PLZ: 88662
Tel.: 0755195140
01.04.2011
10:05:41
JA*überwiegend*JAPflichtteilsanspruch dürfte wohl vorliegend bestehen. Testament/e und /oder Erbvertrag müssen aber sorgfältig geprüft werden. Auch ist der Sachverhalt noch aufzuklären. Bitte um Kontaktaufnahme.*Brendel, Patrik
PLZ: 88630
Tel.: 07552 86 90
01.04.2011
22:50:29
JA*überwiegend*JAeinen endgültigen Rat kann ich noch nicht geben. Dau sind die Informationen zu ungenau. Eltern haben grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch und eventuell auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wegen der Details zum Erbvertrag würde ich eine Rücksprache anempfhelen. Ich bitte um Kontaktaufnahme.*Tittus, Hans-Heinrich
PLZ: 89264
Tel.: 07309 96 30 - 0
01.04.2011
07:34:21

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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