Fall: Pflichtteilsergänzunganspruch


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: die Erben machen trotz mehrfacher und unkorrekter Angaben keine korrekte Nachlassauflistung. Ein Sparbuch wurde heimlich in der 10 Jahresfrist aufgelöst. Komme ich an dieses ran. Der aufgelistete Hausrat meinerseits ist angeblich verschwunden.

PLZ: 063..

Pseudonym: nahaeven

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 6. Dezember 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAMit einer anwaltlichen Vertretung demonstrieren Sie, dass es Ihnen ernst ist und Sie sich nicht mit den bisherigen Auskünften zufriedenstellen.*Lang, Tristan
PLZ: 06120
Tel.: 03452901587
23.11.2010
20:46:27
JA*überwiegend*JADie bestehenden Auskunftsansprüche sollten zunächst anwaltlich unter letzter Fristsetzung geltend gemacht werden. Führt dies nicht zum Erfolg, sind sie gerichtlich durchzusetzen. Hier könnte eine Stufenklage (Klage auf Auskunft, Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung und erst dann Bezifferung des Zahlungsanspruches) in Betracht kommen, die zusätzlich den Vorteil hätte, die Verjährung des Zahlungsanspruches zu unterbrechen. Da Verjährungsfristen zu beachten sind, ist anwaltliche Konsultation dringend zu empfehlen.*Gröschler, Steffen
PLZ: 06493
Tel.: (039484)22 35
25.11.2010
12:55:35
JA*überwiegend*JAMit diesen Angaben zum Sachverhalt ist ist eine seriöse Erfolgsprognose nicht möglich*Ruppaner, Maximilian
PLZ: 04129
Tel.: 0341 912 303 3
24.11.2010
10:27:19
JA*überwiegend*JADer Ihnen zustehende Auskunftsanspruch enthält verschiedene stufen. Darüber hinaus muss beim Zahlungsanspruch die Verjährungsfrist beachtet werden.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
24.11.2010
09:38:29
JA*überwiegend*JA Urban Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
23.11.2010
02:46:14
JA*überwiegend*JADer Auskunftsanspruch muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt sollte in Anspruch genommen werden, da dieser besser beurteilen kann, was alles gefordert werden kann.*Strehle, Barbara
PLZ: 84524
Tel.: 086719577090
25.11.2010
08:32:32

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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