Fall: Pflichtteilsergänzunganspruch
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: die Erben machen trotz mehrfacher und unkorrekter Angaben keine korrekte Nachlassauflistung. Ein Sparbuch wurde heimlich in der 10 Jahresfrist aufgelöst. Komme ich an dieses ran. Der aufgelistete Hausrat meinerseits ist angeblich verschwunden.
PLZ: 063..
Pseudonym: nahaeven
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 6. Dezember 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Mit einer anwaltlichen Vertretung demonstrieren Sie, dass es Ihnen ernst ist und Sie sich nicht mit den bisherigen Auskünften zufriedenstellen.* | Lang, Tristan PLZ: 06120 Tel.: 03452901587 | 23.11.2010 20:46:27 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die bestehenden Auskunftsansprüche sollten zunächst anwaltlich unter letzter Fristsetzung geltend gemacht werden. Führt dies nicht zum Erfolg, sind sie gerichtlich durchzusetzen. Hier könnte eine Stufenklage (Klage auf Auskunft, Wertermittlung, eidesstattliche Versicherung und erst dann Bezifferung des Zahlungsanspruches) in Betracht kommen, die zusätzlich den Vorteil hätte, die Verjährung des Zahlungsanspruches zu unterbrechen. Da Verjährungsfristen zu beachten sind, ist anwaltliche Konsultation dringend zu empfehlen.* | Gröschler, Steffen PLZ: 06493 Tel.: (039484)22 35 | 25.11.2010 12:55:35 |
| JA* | überwiegend* | JA | Mit diesen Angaben zum Sachverhalt ist ist eine seriöse Erfolgsprognose nicht möglich* | Ruppaner, Maximilian PLZ: 04129 Tel.: 0341 912 303 3 | 24.11.2010 10:27:19 |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Ihnen zustehende Auskunftsanspruch enthält verschiedene stufen. Darüber hinaus muss beim Zahlungsanspruch die Verjährungsfrist beachtet werden.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 24.11.2010 09:38:29 |
| JA* | überwiegend* | JA | Urban Harald PLZ: 17252 Tel.: 0398332500 | 23.11.2010 02:46:14 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Auskunftsanspruch muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt sollte in Anspruch genommen werden, da dieser besser beurteilen kann, was alles gefordert werden kann.* | Strehle, Barbara PLZ: 84524 Tel.: 086719577090 | 25.11.2010 08:32:32 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
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