Fall: Einzug in Wohneigentum verhindern
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Durch Krankheit ist mein Leben begrenzt.
Ich habe Wohneigentum und möchte verhindern, dass nach meinem Tode eine bestimmte Person einzieht. Mein Mann hat Nießbrauchrecht. Habe ich das Recht schriftlich festzulegen, dass eine bestimmte Peron mein Haus nicht betreten schon gar nicht einziehen wird.
PLZ: 647..
Pseudonym: zwetna
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 13. April 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Anhand der bisherigen Informationen ist eine fundierte rechtliche Bewertung derzeit nicht möglich. Grds. ist es so, dass sie über Ihr Eigentum frei verfügen können. Ob Sie jedoch den Einzug einer gewissen Person auch nach Ihrem Tod aktiv durch eine Regelung verhindern können, hängt von verschieden Faktoren ab. Sie sollten daher möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen um die Rechtslage abzuklären!* | RAe Wimber, Feyh und Kollegen PLZ: 63868 Tel.: 06022200351 | 01.04.2011 11:27:26 |
| NEIN* | - | JA | Man könnte dies (also wer nach Ihrem Ableben in die Wohnung darf)ggf. notariell regeln.* | Helbrecht, Silke PLZ: 63165 Tel.: 06108 825 781 1 | 01.04.2011 13:14:11 |
| JA* | überwiegend* | JA | die schriftliche festlegung muß rechtsverbindlich formuliert werden* | Martus, Hubert PLZ: 68753 Tel.: 07254 7 30 31 | 01.04.2011 08:44:34 |
| NEIN* | - | JA | Überprüfung des Nießbrauchs, Beratung über erbrechtliche Möglichkeiten* | Moll, Thomas PLZ: 65439 Tel.: 06145 4222 | 01.04.2011 09:21:23 |
| NEIN* | - | JA | Sachverhalt muss konkretisiert werden* | Butz, Theo PLZ: 67105 Tel.: 06235 50 55 | 04.04.2011 22:11:17 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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