Fall: Einzug in Wohneigentum verhindern


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Durch Krankheit ist mein Leben begrenzt. Ich habe Wohneigentum und möchte verhindern, dass nach meinem Tode eine bestimmte Person einzieht. Mein Mann hat Nießbrauchrecht. Habe ich das Recht schriftlich festzulegen, dass eine bestimmte Peron mein Haus nicht betreten schon gar nicht einziehen wird.

PLZ: 647..

Pseudonym: zwetna

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 13. April 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAAnhand der bisherigen Informationen ist eine fundierte rechtliche Bewertung derzeit nicht möglich. Grds. ist es so, dass sie über Ihr Eigentum frei verfügen können. Ob Sie jedoch den Einzug einer gewissen Person auch nach Ihrem Tod aktiv durch eine Regelung verhindern können, hängt von verschieden Faktoren ab. Sie sollten daher möglichst schnell einen Anwalt aufsuchen um die Rechtslage abzuklären!*RAe Wimber, Feyh und Kollegen
PLZ: 63868
Tel.: 06022200351
01.04.2011
11:27:26
NEIN*      -JAMan könnte dies (also wer nach Ihrem Ableben in die Wohnung darf)ggf. notariell regeln.*Helbrecht, Silke
PLZ: 63165
Tel.: 06108 825 781 1
01.04.2011
13:14:11
JA*überwiegend*JAdie schriftliche festlegung muß rechtsverbindlich formuliert werden*Martus, Hubert
PLZ: 68753
Tel.: 07254 7 30 31
01.04.2011
08:44:34
NEIN*      -JAÜberprüfung des Nießbrauchs, Beratung über erbrechtliche Möglichkeiten*Moll, Thomas
PLZ: 65439
Tel.: 06145 4222
01.04.2011
09:21:23
NEIN*      -JASachverhalt muss konkretisiert werden*Butz, Theo
PLZ: 67105
Tel.: 06235 50 55
04.04.2011
22:11:17

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.