Fall: Kann man Vermächtnisse in einem Testament anfechten?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Meine Schwiegermutter ist vor einigen Tagen verstorben und nun ist mein Mann Alleinerbe.3/4 des Geldes geht an Vermächtnisse.Nun ist unsere ganze Familie zum Teil sehr schwer erkrankt und wir würden gerne für jetzige und spätere Pflege vorsorgen. Z.B.alten- und pflegegerechte Wohnung kaufen...etc.

PLZ: 974..

Pseudonym: Caroline

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 16. Februar 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JADie Sachverhaltschilderung ist zu dürftig um eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Es wären Einzelfragen hinsichtlich des Testamentes und der Anordung der Vermächtnisse zu klären. Zu klären wäre auch, ob der Erbe nicht besser ausschlägt und seine Pflichtteilsansprüche geltend macht. Zu prüfen wäre weiterhin, ob die Erblasserin überhaupt testierfähig war.*Enno Piening
PLZ: 97688
Tel.: 09715503
04.02.2011
13:09:00
NEIN*      -JASie sollten einen Anwalt konsultieren, da zunächst weitere Einzelheiten zu klären sind, um einen Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.*Staude, Gerda
PLZ: 97638
Tel.: (09776)4 68
04.02.2011
14:45:41
NEIN*      -JAEin Vermächtnis kann man nicht anfechten. Es gibt evtl. andere Möglichkeiten zu einem höheren Geldbetrag zu gelangen. Dies kann jedoch nur in Beratung geklärt werden.*Kerstin Orzol
PLZ: 97688
Tel.: 09712047
07.02.2011
17:07:17
JA*überwiegend*JAohne konkretere Angaben zum Sachverhalt kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Sie sollten daher unbedingt einen RA aufsuchen*Nied, Werner
PLZ: 97084
Tel.: 093165802
04.02.2011
08:22:43
JA*kostendeckend*JAVor weiteren Schritten das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes prüfen lassen. Problematik Pflichtteil prüfen .*Hohe, Gerold
PLZ: 97199
Tel.: (09331)80 21 21
04.02.2011
09:07:31
JA*überwiegend*JADie Vermächtnisse dürfen den Pflichtteil (hier 50%) nicht schmälern, so dass diese zumindest (!) insoweit wegfallen. Auch könnten die Vermächtnisse der Anfechtung unterliegen, wenn die Erblasserin sich bei deren Aufstellung bspw. über den Umfang ihres Vermögens oder andere Umstände getäuscht hat.*RA Goldenstein
PLZ: 91052
Tel.: 09131887950
04.02.2011
08:40:24
JA*absolut*JAEine Erbausschlagung mit Begründung eines Pflichtteilsanspruchs ist möglich.Zur Ermittlung der günstigsten Gestaltung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
03.02.2011
09:20:22

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen Rechtsforum ausgeschlossen.