Fall: Kann man Vermächtnisse in einem Testament anfechten?
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Meine Schwiegermutter ist vor einigen Tagen verstorben und nun ist mein Mann Alleinerbe.3/4 des Geldes geht an Vermächtnisse.Nun ist unsere ganze Familie zum Teil sehr schwer erkrankt und wir würden gerne für jetzige und spätere Pflege vorsorgen. Z.B.alten- und pflegegerechte Wohnung kaufen...etc.
PLZ: 974..
Pseudonym: Caroline
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 16. Februar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Sachverhaltschilderung ist zu dürftig um eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Es wären Einzelfragen hinsichtlich des Testamentes und der Anordung der Vermächtnisse zu klären. Zu klären wäre auch, ob der Erbe nicht besser ausschlägt und seine Pflichtteilsansprüche geltend macht. Zu prüfen wäre weiterhin, ob die Erblasserin überhaupt testierfähig war.* | Enno Piening PLZ: 97688 Tel.: 09715503 | 04.02.2011 13:09:00 |
| NEIN* | - | JA | Sie sollten einen Anwalt konsultieren, da zunächst weitere Einzelheiten zu klären sind, um einen Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.* | Staude, Gerda PLZ: 97638 Tel.: (09776)4 68 | 04.02.2011 14:45:41 |
| NEIN* | - | JA | Ein Vermächtnis kann man nicht anfechten. Es gibt evtl. andere Möglichkeiten zu einem höheren Geldbetrag zu gelangen. Dies kann jedoch nur in Beratung geklärt werden.* | Kerstin Orzol PLZ: 97688 Tel.: 09712047 | 07.02.2011 17:07:17 |
| JA* | überwiegend* | JA | ohne konkretere Angaben zum Sachverhalt kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Sie sollten daher unbedingt einen RA aufsuchen* | Nied, Werner PLZ: 97084 Tel.: 093165802 | 04.02.2011 08:22:43 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Vor weiteren Schritten das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes prüfen lassen. Problematik Pflichtteil prüfen .* | Hohe, Gerold PLZ: 97199 Tel.: (09331)80 21 21 | 04.02.2011 09:07:31 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Vermächtnisse dürfen den Pflichtteil (hier 50%) nicht schmälern, so dass diese zumindest (!) insoweit wegfallen. Auch könnten die Vermächtnisse der Anfechtung unterliegen, wenn die Erblasserin sich bei deren Aufstellung bspw. über den Umfang ihres Vermögens oder andere Umstände getäuscht hat.* | RA Goldenstein PLZ: 91052 Tel.: 09131887950 | 04.02.2011 08:40:24 |
| JA* | absolut* | JA | Eine Erbausschlagung mit Begründung eines Pflichtteilsanspruchs ist möglich.Zur Ermittlung der günstigsten Gestaltung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 03.02.2011 09:20:22 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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