Fall: Ärger beim Zoll


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Meines Wissens nach ist "jede natürliche Person" (Singular), die in die Europäische Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mit sich führt, verpflichtet, bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats diesen Betrag anzumelden. Ein franz. Zollbeamte vertrat nun den Standpunkt, dass der Begriff "natürliche Person" im Falle von mehreren Personen, sofern diese Verwandte seien, weiter zu fassen sei und die Gesamtheit der Fahrzeuginsassen bedeute, dass also dann die Summe der mitgeführten Beträge aller Fahrzeuginsassen den Betrag von 10.000 ? nicht erreichen oder überschreiten dürfe. Da wir, mein Sohn (volljährig) und ich, jeweils 6000 Euro bei uns führten und wir diese nicht deklariert hatten, mußten wir insgesamt 600 Euro Strafe zahlen. Kann es sich hier um eine spezifische Ergänzung oder Ausführungsbestimmung für den französichen Zoll handeln? Mir wäre es jedenfalls unmöglich gewesen, diese Bestimmung bei noch so großem Bemühen zur Kenntnis zu nehmen und mich entsprechend zu verhalten. Zwar "schützt Nichtwissen nicht vor Strafe", aber das gilt doch wohl nur für ein Nichtwissen, das man irgendwie selbst verschuldet hat. Auch eine nachträgliche Internetrecherche meines Sohnes führte nicht zum Auffinden einer solchen Bestimmung, wobei mangels hinreichender Sprachkenntnisse französische Quellen nicht durchsucht werden konnten. Aber auch in den in der Zollstelle ausliegenden Broschüren für Reisende, welche auch die Meldepflicht von Beträgen über 10.000 Euro erwähnen, ist von einer Einschränkung dieses Betrages bei mehreren Personen an keiner Stelle die Rede. Lohnt sich hier ein Einspruch und ggf. ein Gerichtesverfahren?

PLZ: 447..

Pseudonym: oculus

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 8. Februar 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAReisen Personen in einer Gruppe, so gilt die Höchstgrenze von 10 000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe. Verwandschaftsverhältnisse spielen keine Rolle. Ansonsten gelten nur verschiedene besondere Kontroll- und Meldevorschriften. Diese werden zusätzlich zu den EU-Bestimmungen angewandt. Fraglich ist, für die Frage des Rechtswegs, von wo nach wo die Einreise stattfand. Ich empfehle eine anwaltliche Beratung.*Doll, Herbert
PLZ: 67433
Tel.: 0632181086
27.01.2010
14:27:17

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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