Fall: eheähnliche Gemeinschaft
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
2 Kinder jetzt über 20 und aus dem UH raus.
Ich, Mann habe fast 20 Jahre bei der Mutter gelebt und ALLE Kosten beglichen.
Mutter nie gearbeitet. Jetzt im Alter klappt das mit dem Geld nicht mehr richtig und Mutter verwehrt mir den Zutritt zur Wohnung (Mietvertrag Mutter)
HABE ICH noch Verbindlichkeiten bzw. hat sie irgendwelche Ansprüche, denn ich habe jetzt eigene Wohnung und die Trennung vollzogen, bes. weil die Kinder jetzt groß sind.
PLZ: 808..
Pseudonym: ANDY
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 4. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Der Sachverhalt wirft noch einige Fragen auf, so dass hier eine fundierte Auskunft nicht möglich ist. Es kann daher nur der Rat erfolgen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, damit in einem persönlichem Gespräch alle Fragen geklärt werden. Scheuen Sie nicht die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, nur so kann der Sachverhalt geklärt werden und es "brennt nichts an".* | Kühne & Kollegen PLZ: 81667 Tel.: 08944118720 | 23.08.2010 11:33:05 |
| NEIN* | - | NEIN | Hier sind weitere Fragen offen. Wenn Sie gemeinsame Verbindlichkeiten (Schulden) haben, hätte Ihre frühere Lebensgefährtin eventuell Ansprüche gegen Sie (oder umgekehrt). Dasselbe gilt für Hausratsgegenstände, die gemeinsam gekauft wurden oder von Ihnen allein gekauft wurden und bei Ihrer Lebensgefährtin verblieben sind oder persönliche Sachen von Ihnen, die sich noch bei der früheren Lebensgefährtin befinden. Sollte Vorstehendes nicht zutreffen, dann besteht weder ein Beratungs- noch ein Klagebedarf.* | Swoboda-Nagel, Sylvia PLZ: 80686 Tel.: 089 5 80 30 57 | 23.08.2010 10:24:05 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ein Anwalt sollte m.E. konsultiert werden, um die Sache genauer zu beleuchten. Die Frage des Rechtssuchenden lässt vermuten, dass er konkrete mögliche Verbindlichkeiten gegenüber der Mutter im Blick hat, die er aber nicht nennt. Die Fragen 1 und 2 der Ersteinschätzung habe ich beantwortet, da zur Versendung der Antwort erforderlich. Die Fragen können realistisch erst beantwortet werden, wenn geklärt ist, ob tatsächlich keine Ansprüche der Mutter im Raum stehen bzw. welche Ansprüche im Raum stehen.* | Hennig, Ute PLZ: 80637 Tel.: 089 15 92 36 70 | 23.08.2010 11:00:42 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine Einzelfallprüfng ist erforderlich, da hier nach Angaben Ansprüche im Raum stehen und dazu ggfalls. Unterlagen gesichtet und ausgewertet werden müssen.* | Kössl, Christian PLZ: 85716 Tel.: 089 3 15 40 88 | 23.08.2010 10:10:27 |
| NEIN* | - | JA | Bislang sind offensichtlich keine Ansprüche gestellt worden.Zur Prüfung möglicher Forderungen sollte der Sachverhalt in einem Gespräch näher geschildert werden.(Gemeinsame Schulden, Hausrat etc.)* | Gabriele Schön PLZ: 86529 Tel.: 0825289460 | 24.08.2010 08:33:25 |
| JA* | absolut* | JA | Keine Anspruchsgrundlage für Forderungen der Kindsmutter* | Pietsch, Peter PLZ: 86415 Tel.: 08233 41 34 | 24.08.2010 14:18:18 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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