Fall: Mädchennamen der Mutter annehmen
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Es stellt sich bei mir folgendes Problem:
Meine Mutter war mit meinem leiblichen Vater nie verheiratet. Sie hat dann später einen anderen Mann geheiratet, meine Mutter und wir Kinder (meine Schwester und ich) haben den Namen des Mannes bekommen. Die Ehe ging irgendwann auseinander, die Scheidung folgte.
Meine Mutter heiratete erneut, nahm den Namen ihres jetzigen Mannes an, wir Kinder behielten jedoch den Namen des Ex-Mannes.
Dazu muß ich erwähnen, das ich englischer Staatsbürger bin, der die Deutsche später noch dazu beantragt hat Also Mehrstaater.
Mir wurde mal erzählt, das meine Mutter hätte gefragt werden müssen, welchen Namen die Kinder bekommen sollen. Dieses wurde bei der Heirat nicht getan. Wir sind auch vom Ehemann meiner Mutter nicht adoptiert worden.
Ich würde jetzt gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen, da ich zu meinem leiblichen Vater auch keinen Kontakt habe.
Ist das möglich?
Kann ich mich auf Familienzugehörigkeit berufen irgendwie? Denn mein jetziger Name steht in keinem Zusammenhang mit irgendetwas. Also Namentlich kann ich weder dem Familienstamm meiner Mutter, noch dem meines leiblichen Vaters zugeordnet werden.
Ich trage praktisch den Namen eines "fremden" Menschen.
Hätte ich Erfolgsaussichten?
PLZ: 296..
Pseudonym: Everlast28
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 10. Januar 2012
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