Fall: Versorgungsausgleich
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
ich habe einen neuen Rentenbescheid per 16.01.2012 erhalten, in welchem mir mitgeteilt wird, dass sich im Rahmen des Versorgungsausgleiches meine Rente ab 01.05.2012 verringern wird.
Der Bescheid enthält folgenden Passus:
Die Rente wird unter Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs berechnet. Auch nach der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist eine Abänderung dieser Entscheidung durch das Familiengericht möglich, wenn sich die Versorgungsanrechte der früheren Ehegatten wesentlich verändert haben. Die Abänderung kann beim Familiengericht beantragt werden.
Von der BFA wurde per 02.11.1998 eine Auskunft über die Höhe des Ehezeitanteils erteilt.
Per Bescheid ?die Entscheidung des Amtsgerichts Ebersberg vom 16.05.2001 ist seit dem 04.05.2002 rechtskräftig. Danach sind Teile der bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Rentenanwartschaften, die den Rentenanpassungen unterliegen auf den früheren Ehegatten übertragen worden.
Ich habe vom 01.07.1994 bis 31.12.1996 Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten.
Per Bescheid vom 26.05.1999 habe ich ab 01.06.1999 - 30.04.2000 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten.
Per Bescheid vom 07.03.2003 wurde aufgrund des Anerkenntnisses vom 15.11.2002 wird Ihre bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab 01.05.2000 neu berechnet.
So dies ist die ganze Geschichte. Habe ich hier eine Möglichkeit, dass ich aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit ? die ja bei Scheidung noch nicht abzusehen war,
beim Familiengericht eine Abänderung zu beantragen?
Der Unterschied von € 248,.. zu meiner jetzigen Rente ist schon enorm und würde mich in existenzielles Fiasko stürzen.
PLZ: 822..
Pseudonym: fiasko
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 6. Februar 2012
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