Fall: mitsorgerecht/aufenthaltsbestimmungsrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: ich bin Brite, lebe getrennt von meiner Exfreundin seit April 2005. Wir haben einen 7 Jahre alten Sohn. Mein Ex leidet an Persönlichkeitsstörungen und ist sehr unmotiviert. Das Jugendamt bat sie, eine Familienhilfe in Anspruch zu nehmen. Von 2006 bis Februar 2011 hat sich nichts geändert. Die Familienhilfe ist inkompetent und im Feb. 2001 wird der Fall an eine andere sozialpädagogische Familienhilfsorganisation abgegeben. Das Jugendamt gab zu, dass die Kinder "durchs Netz gefallen" sind und zum Glück hat die neue Familienhilfe mit sofortige Wirkung meinen Sohn und seine Halbschwester aus der Verwahrlosigkeit rausgenommen. Seit April 2011 wohnt mein Sohn bei mir. Ich bat selbst um Hilfe. Ich bekam 2 mal in der Woche HWT-Hilfe und die gleiche sozialpädagogische Familienhilfe, die die Kinder rausnahm. Ich bin mit dem Hilfsprogramm sehr erfolgreich. Der HWT ist letzten Montag abgeschlossen, Vertrag ist zu Ende, d.h. kein Hilfsbedarf mehr. Der Vertrag der Familienhilfe läuft zum Ende Dezember aus. Eine Rückkehr der Kinder in den mütterlichen Haushalt ist absolut ausgeschlossen. Ich habe eine riesigen Schritt nach vorne gemacht und mit der gemeinsamen Zustimmung des HWT sehen wir keinen Bedarf mehr auf weitere Hilfe. Mein Ex hat sich letzte Woche in ein Klinikum eingewiesen und wird wahrscheinlich auf Dauer dort bleiben. Mir wurde von der Familienhilfe erzählt, dass ein Elternteil, dass psychisch krank ist, nicht auf ein Kind aufpassen darf und weil meine Ex sich selbst in Behandlung gegeben hat, wird man ihren Teil des Sorgerechts aufs Jugendamt übertragen. Nun fühle ich mich wohl nach allem was ich mit dem HWT/Beratung der Familienhilfe hatte und fühle mich schon am Endziel. Ich könnte mir vorstellen, dass das Jugendamt mich unterstützt, aber es bleiben noch Restzweifel. Ich möchte gleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das ganze Sorgerecht für meinen Sohn.
Muss ich den zum Anwalt oder soll ich einen Brief ans Jugendamt schreiben? irgendwie hab ich das Gefühl, das ich das Jugendamt nicht los werden würde. Ich möchte nur Klarheit in meinem Fall und bitte um schnellen Erfolg und Aufklärung.
PLZ: 272..
Pseudonym: chrisjake
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 15. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Aufgrund Ihrer Schilderung ist eine abschließende Bewertung nicht möglich was die Erfolgausichten angeht. Ich stelle kostenlose fernmündliche Kontaktaufnahme anheim.* | Gähl, Heinz-Dieter PLZ: 28779 Tel.: 0421 609 966 6 | 05.12.2011 09:04:42 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es ist ein Antrag bei dem Familien- gericht zu stellen auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts.Darin ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten. internette Grüße * | Kolasinski, Ralf PLZ: 27749 Tel.: (04221)1 84 00 | 02.12.2011 20:05:50 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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