Fall: aufenthaltsbestimmungsrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe mit meiner ex freundin das geteilte sorgerecht für unseren nun schon 6 jahre alten sohn. in letzter zeit kommt es immer häufiger dazu das ich meinen sohn bei ihr abholen muss da sie nicht mehr mit ihm zurecht kommt und sogar ihre nachbarn öfter kurz davor waren wegen lärm und streit die polizei zu rufen. ich würde meinen Sohn gerne zu mir holen und auch mein sohn möchte nicht zu seiner mutter zurück. das Jugendamt hilft mir nicht außer einen angekündigten termin zur besichtigung der wohnung machen sie nichts. wie viel wert hat der wunsch meines sohnes über sein aufenthalts ort und wie stehen meine chancen vor gericht das aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu entscheiden
PLZ: 520..
Pseudonym: Daddy
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 21. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Abel, Susanne PLZ: 52066 Tel.: 0241 160 730 03 | 12.12.2011 11:38:18 | |
| NEIN* | - | JA | Sehr geehrter Ratsuchender, ich habe in meiner anwaltlichen Praxis schon viele ähnliche Fälle bearbeitet. Man sollte schon einen Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht stellen, um wenigstens diesen Teil des Lebens der getrennten Familie zu klären. Die Erfolgsaussichten eines familiengerichtlichen Verfahrens auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (als Teil des Sorgerechts) muss ich leider - nach den mir bekannten Fakten - als gegen null tendierend bewerten. Zwar würde Ihr Kind vom Richter befragt, allerdings haben Kinder in diesem Alter Trennungsängste gegenüber beiden Elternteilen.. Ich habe das schon zig Mal erlebt, dass dann - auch bei Streit mit der Mutter oder Fehlverhalten der Mutter - trotzdem ein so kleiner Junge - auf Nachfrage des Richters, wo er denn lieber leben würde _ stets antwortet: "Auch bei der Mama..." weshalb dann regelmäßig das Gericht das Aufenthaltsbestimmugsrecht trotzdem bei der Kindes-Mutter beläßt. Sie können natürlich trotzdem ein solches Verfahren (vielleicht auf Verfahrenskostenhilfe-Basis ) anhängig machen, damit Ihre Probleme vom Gericht, das dann auch das Jugensamt zu einer Stellungnahme auffordert und eine sog. Verfahrenspflegerin (obligatorisch in Sorgerechtsverfahren) bestellt, ordnungsgemäß besprochen werden. Damit zeigen Sie Verantwortungsbewußtsein und zeigen auch der Mutter, dass Sie es ernst meinen mit der Sorge um Ihren Sohn ! Sie können mich gerne kontaktieren für weitere Stellungnahmen, ich könnte Sie auch in einem solchen Verfahren ordnungsgemäß und argumenativ vertreten. Mit freundlichen Grüßen M.Körfgen Rechtsanwalt* | Körfgen, Marco PLZ: 41065 Tel.: 02161 815 930 | 09.12.2011 08:36:52 |
| JA* | überwiegend* | JA | Der wirkliche Wille des Kindes zählt. Es darf aber keine Schlammschlacht auf dem Rücken des Kindes geben. Hier kann ein Anwalt als neutrale Stelle eingreifen.* | Wagner, Frank PLZ: 41460 Tel.: 02131 494 02 | 08.12.2011 12:12:31 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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