Fall: aufenthaltsbestimmungsrecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe mit meiner ex freundin das geteilte sorgerecht für unseren nun schon 6 jahre alten sohn. in letzter zeit kommt es immer häufiger dazu das ich meinen sohn bei ihr abholen muss da sie nicht mehr mit ihm zurecht kommt und sogar ihre nachbarn öfter kurz davor waren wegen lärm und streit die polizei zu rufen. ich würde meinen Sohn gerne zu mir holen und auch mein sohn möchte nicht zu seiner mutter zurück. das Jugendamt hilft mir nicht außer einen angekündigten termin zur besichtigung der wohnung machen sie nichts. wie viel wert hat der wunsch meines sohnes über sein aufenthalts ort und wie stehen meine chancen vor gericht das aufenthaltsbestimmungsrecht für mich zu entscheiden

PLZ: 520..

Pseudonym: Daddy

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 21. Dezember 2011

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Abel, Susanne
PLZ: 52066
Tel.: 0241 160 730 03
12.12.2011
11:38:18
NEIN*      -JASehr geehrter Ratsuchender, ich habe in meiner anwaltlichen Praxis schon viele ähnliche Fälle bearbeitet. Man sollte schon einen Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht stellen, um wenigstens diesen Teil des Lebens der getrennten Familie zu klären. Die Erfolgsaussichten eines familiengerichtlichen Verfahrens auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (als Teil des Sorgerechts) muss ich leider - nach den mir bekannten Fakten - als gegen null tendierend bewerten. Zwar würde Ihr Kind vom Richter befragt, allerdings haben Kinder in diesem Alter Trennungsängste gegenüber beiden Elternteilen.. Ich habe das schon zig Mal erlebt, dass dann - auch bei Streit mit der Mutter oder Fehlverhalten der Mutter - trotzdem ein so kleiner Junge - auf Nachfrage des Richters, wo er denn lieber leben würde _ stets antwortet: "Auch bei der Mama..." weshalb dann regelmäßig das Gericht das Aufenthaltsbestimmugsrecht trotzdem bei der Kindes-Mutter beläßt. Sie können natürlich trotzdem ein solches Verfahren (vielleicht auf Verfahrenskostenhilfe-Basis ) anhängig machen, damit Ihre Probleme vom Gericht, das dann auch das Jugensamt zu einer Stellungnahme auffordert und eine sog. Verfahrenspflegerin (obligatorisch in Sorgerechtsverfahren) bestellt, ordnungsgemäß besprochen werden. Damit zeigen Sie Verantwortungsbewußtsein und zeigen auch der Mutter, dass Sie es ernst meinen mit der Sorge um Ihren Sohn ! Sie können mich gerne kontaktieren für weitere Stellungnahmen, ich könnte Sie auch in einem solchen Verfahren ordnungsgemäß und argumenativ vertreten. Mit freundlichen Grüßen M.Körfgen Rechtsanwalt*Körfgen, Marco
PLZ: 41065
Tel.: 02161 815 930
09.12.2011
08:36:52
JA*überwiegend*JADer wirkliche Wille des Kindes zählt. Es darf aber keine Schlammschlacht auf dem Rücken des Kindes geben. Hier kann ein Anwalt als neutrale Stelle eingreifen.*Wagner, Frank
PLZ: 41460
Tel.: 02131 494 02
08.12.2011
12:12:31

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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