Fall: Aufenthaltsbestimmungsrecht Übertragung an die Großeltern
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
die Exfreundin meines Sohnes hat das sorgerecht (geteilt mein Sohn auch)und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsame 4 Jährige Tochter!Kind lebte vor über 1 Jahr noch bei der Mutter,Kindsmutter hat dann mit Rücksprache des Jugendamtes und des Kindsvater beschlossen das dass Kind beim Vater des Kindes aufwachsen soll!nun lebt es aber seit über ein Jahr bei uns als Großeltern Väterlicherseits,und ist nur ab und an beim papa!Die Kindsmutter will uns als Großeltern nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen für unsere Enkelin da der Kindsvater auch eine neue Partnerin hat mit der die kindsmutter nicht so Recht einverstanden ist (2 eigene Kinder der neuen Partnerin in Pflegefamilen)!da das Kind ohnehin von uns aufgezogen wird die meißte Zeit und auch in unserem Ort in die Kita geht wo sie sich sehr Wohl fühlt würden wir dem gerne zustimmen!es soll im einvernehmen der Elternteile und uns übertragen werden !!!Wer muss nun was tun???Reicht es ein Anwalt aufzusuchen der das schriftlich mit uns und die Eltern aufsetzt (Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht)oder muss es über das Jugendamt laufen unbedingt und wenn ja muss das Jugendamt damit einverstanden sein mit der Entscheidung der Mutter und dieses uns als Großeltern auch Beurkunden das wir dann das aufenthaltsbestimmungsrecht von der Kindsmutter übertragen bekommen?
PLZ: 997..
Pseudonym: ilonakitty
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 1. Februar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Klewe, Andreas PLZ: 38855 Tel.: 03943 501 283 | 19.01.2012 11:50:08 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Klewe, Andreas PLZ: 38855 Tel.: 03943501 283 | 19.01.2012 11:50:12 | |
| NEIN* | - | NEIN | Eine Klage ist nicht erforderlich, wenn alle Beteiligten das gleiche Ziel verfolgen. Sie sollten aber gemeinsam mit dem Kindesvater und der Kindesmutter einen gemeinsamen Termin bein zuständigen Jugendamt vereinbaren, um mit dem Sachbearbeiter das Problem der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zu besprechen.* | Höseler, Michael PLZ: 99084 Tel.: 0361 561 391 3 | 23.01.2012 14:41:50 |
| NEIN* | - | JA | Sollte die Mutter das Aufenhaltbestimmungsrecht noch haben und nur eine schr. Vereinbarung über den Aufenthalt bestehn,kann die Mutter ihre Zustimmung zurückziehn und eine Vereinbarung mit den Großeltern unter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt treffen.Sicherer ist eine gerichtl Übertragung ,diese ist dann nur im Klageweg wieder aufzuheben.* | Grosse,Maria-Elisabeth PLZ: 99423 Tel.: 03643853272 | 19.01.2012 11:01:44 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es gibt grundsätzlich die Möglichkeiten, das Sorgerecht bzw. Teile des Sorgerechts auf Großeltern zu übertragen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, diese Situation zu klären. Sie sollten sich auf alle Fälle an einen im Familienrecht tätigen Anwalt wenden.* | Kluge, Birgit PLZ: 99423 Tel.: (03643)49 00 10 | 19.01.2012 11:02:30 |
| NEIN* | - | JA | Die Angaben reichen nicht aus, um die Fragestellung vollständig zu beantworten. Aber die klageweise Durchsetzung scheint hier weder erforderlich, noch geboten, zudem solche Klagen nur in Ausnahme-fällen erfolgversprechend sein können. Mit freundlichen Grüßen* | Helmstaedt, Andreas PLZ: 37115 Tel.: 05527 99 91 60 | 19.01.2012 20:38:04 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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