Fall: Vergleich im Sorgrechtsstreit


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Eltern haben von Kindesgeburt an beide das Gemeinsame Sorgerecht(Urkunde vorh./Kind 3 Jahre)Nach Trennung der Eltern(nicht Verheiratet) im Febr.2010 und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung hat sich der Vater über das Jugendamt ein Besuchsrecht(1 x Woche-Freitags/2,5 h mit eimem Familienpfleger)einräumen lassen,um seine Rechte durchzusetzen.Da er feststellen mußte,das daß Kind immer mehr ungepflegter wurde u. auch erlernte Fähigkeiten nach ließen/Sprachprobleme-Kindeswohlgefährdung nach § 1666 . Vater strebte eine Einstweilige Verfügung an,bei der sein Ziel war das Alleinige Sorgerecht zu erlangen.Bei der Anhörung kam es dann zum Verleich.Das Gericht hat das vorgeschlagen,sein Anwalt stimmte zu,der Vater aus ggf. Unwissenheit auch.Der Vergleich ist für ein halbes Jahr,mit dem Ergebnis,wie vor der Verhandlung--1x in Woche für 2 h-- Meine Frage:Kann der Vater gegen den Vergleich (vom 03.08.10) jetzt schon anfechten,oder erst wenn der Vergleich endet ?Der Vater möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen!Trifft dazu der § 779 BGB zu um den Vergleich anzufechten?

PLZ: 997..

Pseudonym: Kitty

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 1. September 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAAnfechten des Vergleiches würde sich nur lohnen, wenn auch trotz des Vergleiches weiter eine Gefährdung des Kindeswohls besteht und ein weiteres Abwarten dem Kindeswohl entgegen steht. Genauere Auskünfte dazu sind ohne Einsicht in die Akten nicht möglich.*Friedrich, Marlen
PLZ: 99625
Tel.: 03635 47 90 16
19.08.2010
18:09:00
JA*überwiegend*JAEs sollten aber detaillierte Änderungen der Lebensverhältnisse nachgewiesen werden.*Klewe, Andreas
PLZ: 38855
Tel.: 03943 50 12 83
20.08.2010
08:00:49
JA*absolut*JAWenn es sich zeigt,dass das Kindewohl bei der Mutter nicht gegeben ist,hat eine frühere Terminierung zur Hauptsache Erfolg. Hierzu ist das Jugendamt zu hören. Vorher bitte mit einen spezialisierten Anwalt über die Erfordernisse reden!!!!*M.-E. Grosse
PLZ: 99423
Tel.: 03643853272
20.08.2010
07:13:38

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