Fall: Unterhaltsforderungen eingetragenen lebenspartnerschaft


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich lebe seit drei Jahren getrennt von meinem Lebenspartner. Mein Lebensunterhalt finanziere ich momentan mit etwa 700 Euro im Monat in Form einer geringfügigen Beschäftigung. Ich stamme aus Thailand und bin wegen diesem Mann 2005 nach Deutschland ausgewandert. Er ermöglichtet mir keine Ausbildung. Jetzt muss ich eine eigene Wohnung anmieten, da ich nicht mehr unentgeltlich bei meinen Freunden wohnen darf. Die 700 Euro reichen da nicht mehr. Soll ich zum Sozialamt gehen oder meinen Nochehemann auf Unterhaltszahlung verklagen. Ich habe die Scheidung vor 3 Wochen eingereicht. Aber der Anwalt meinte, dass ich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt habe, da ich schon drei Jahre von Ihm getrennt bin. Polizeilich bin ich noch bei ihm mit Hauptwohnsitz gemeldet.

PLZ: 681..

Pseudonym: Blueocean

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 13. Februar 2012

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JA Martus, Hubert
PLZ: 68753
Tel.: 07254 7 30 31
31.01.2012
10:59:16
JA*absolut*JADer Trennungsunterhaltsanspruch ist gesetzlich geregelt und unterliegt keiner Verjährung*Rieder, Johannes
PLZ: 68766
Tel.: 06205 30 71 58
31.01.2012
10:47:14
JA*überwiegend*JAeingetragene Lebenpartnerschaft und Ehe sind gleichgestellt. Während der Trennung besteht ein Unterhaltsanspruch, auf den auch nicht wirksam verzichtet werden kann. Nach der Scheidung sieht es anders aus, was jetzt aber noch nicht abschließend beantwortet werden kann.*Müller, Thilo
PLZ: 64668
Tel.: 06253 982 80
31.01.2012
10:35:59

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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