Fall: Unterhaltsforderungen eingetragenen lebenspartnerschaft
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich lebe seit drei Jahren getrennt von meinem Lebenspartner. Mein Lebensunterhalt finanziere ich momentan mit etwa 700 Euro im Monat in Form einer geringfügigen Beschäftigung. Ich stamme aus Thailand und bin wegen diesem Mann 2005 nach Deutschland ausgewandert. Er ermöglichtet mir keine Ausbildung. Jetzt muss ich eine eigene Wohnung anmieten, da ich nicht mehr unentgeltlich bei meinen Freunden wohnen darf. Die 700 Euro reichen da nicht mehr. Soll ich zum Sozialamt gehen oder meinen Nochehemann auf Unterhaltszahlung verklagen. Ich habe die Scheidung vor 3 Wochen eingereicht. Aber der Anwalt meinte, dass ich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt habe, da ich schon drei Jahre von Ihm getrennt bin. Polizeilich bin ich noch bei ihm mit Hauptwohnsitz gemeldet.
PLZ: 681..
Pseudonym: Blueocean
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 13. Februar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Martus, Hubert PLZ: 68753 Tel.: 07254 7 30 31 | 31.01.2012 10:59:16 | |
| JA* | absolut* | JA | Der Trennungsunterhaltsanspruch ist gesetzlich geregelt und unterliegt keiner Verjährung* | Rieder, Johannes PLZ: 68766 Tel.: 06205 30 71 58 | 31.01.2012 10:47:14 |
| JA* | überwiegend* | JA | eingetragene Lebenpartnerschaft und Ehe sind gleichgestellt. Während der Trennung besteht ein Unterhaltsanspruch, auf den auch nicht wirksam verzichtet werden kann. Nach der Scheidung sieht es anders aus, was jetzt aber noch nicht abschließend beantwortet werden kann.* | Müller, Thilo PLZ: 64668 Tel.: 06253 982 80 | 31.01.2012 10:35:59 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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