Fall: Unterhaltsanspruch gegen die Eltern
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich bin volljährig und bin zurzeit im 3.Semester auf dem Weg zum Abitur. Die Familienverhältnisse sind zerrüttet. Mein Vater (67 Jahre) betreibt "Psychoterror" gegen die ganze Familie. Probleme sind Meinungsverschiedenheiten in Sachen wie soziales Miteinander, Respekt und allgemein der Umgang miteinander. Dies betrifft nicht nur mich sondern findet auch zwischen meinen Eltern statt. Väterliche Liebe gab es nie. Er verlangt von der ganzen Familie, dass wir das tun, was er will und wenn ihm etwas nicht passt, wird man regelrecht angepöbelt und als schlechter Mensch dargestellt. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass er mindestens eine Woche Funkstille betreibt. Somit ist verständlich, dass zuhause ein immenser Druck herrscht und ein fröhliches oder harmonievolles Leben nicht gewährleistet wird. Leider musste ich etwas ausschweifen damit die Gesamtsituation auch nachvollziehbar ist.
Er beschwert sich, dass wir uns nicht um ihn kümmern, dass wir ihn nicht fragen, wie es ihm geht und allgemein, dass "wir nicht von alleine auf die Idee kommen" uns halt so zu verhalten wie es ihm passt. Bei den zahlreichen Gesprächen, die wir versucht haben zu führen, wollten wir ihm unseren Standpunkt klarmachen und haben ihm auch mitgeteilt, dass wir uns schlecht behandelt fühlen und auch gekränkt sind. Dies lässt ihn jedoch völlig kalt und er bleibt stur und beharrt immer wieder darauf, dass wir uns wie "normale Menschen" verhalten sollten. Weiterhin betont er immer wieder dass er 50 Jahre hart gearbeitet hat, um uns das alles zu ermöglichen und er ja viel älter als wir ist und somit mehr Lebenserfahrung hat und wir ihm deshalb dafür danken sollen. Nun ja, materiell gesehen haben wir viel von ihm bekommen, jedoch finde ich, entschuldigt dies nicht sein Fehlverhalten uns gegenüber. So nun zum "eigentlichen" Problem. Wir wohnen in einem Hochhaus im 12.Stock. Mein Vater hat mir, als ich glaub ich 16 1/2 Jahre alt war, eine Mietwohnung auf der gleichen Etage nebenan zur Verfügung gestellt. Sie enthält alles was man zum Leben braucht. Mein Vater hat jedoch zu dieser Wohnung auch einen Schlüssel und verschafft sich somit Zutritt wenn ich nicht zuhause bin. So kam es auch dazu, dass mein Vater mittlerweile zum 2.Mal das Schloss ausgetauscht hat (wieder aufgrund eines Streits) und ich somit nicht mehr die Wohnung betreten konnte. Einen Schlüssel zur elterlichen Wohnung habe ich auch nicht mehr, den wollte mein Vater von mir haben. Ich saß somit auf der Straße. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem Vater in dem er mir mitteilte, dass ich eine Entscheidung treffen solle: entweder ich entschuldige mich für mein Verhalten und werde in Zukunft mich so Verhalten wie er es möchte, dann kann ich auch wieder in der Wohnung wohnen, oder ich werde rausgeschmissen. Nun meine Frage: Kann ich vor Gericht eine Unterhaltsklage gegen meinen Vater einreichen und mir dann eine eigene Wohnung suchen, damit ich mich auf mein Abitur konzentrieren kann und auch entspannter und ohne diesen ständigen Druck leben kann?(und wie beläuft sich das mit den Kosten) Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Situation und die Vertältnisse klar schilder und komme nicht als rebellierender, verwöhnter Jugendlicher vor.
PLZ: 121..
Pseudonym: fradke
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 3. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Erfolg hängt im wesentlichen davon ab, ob bereits eine Ausbildung absolviert wurde; ggf. sind die konkreten Umstände zu berücksichtigen. Kosten sind über Verfahrenskostenhilfe abzudecken, also Klage ist auf Staatskosten möglich.* | Wildgans, Catherine PLZ: 10789 Tel.: 030 887 150 92 | 23.08.2010 15:14:17 |
| JA* | absolut* | JA | Da Sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind Ihre Eltern Ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Die anwaltliche außergerichtliche Beratung kann über die sog. Beratungshilfe abgerechnet werden. Hierzu können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.* | Saß, Kornelia PLZ: 10555 Tel.: 030 88 62 76 35 | 23.08.2010 10:24:44 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r), ihre Situation ist fatal und nicht zumutbar. Sie muss unbedingt geändert werden.Natürlich haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Da Ihr Vater hüöchst wahrscheinlich Im Ruhestand ist, sollten Sie zunächst die kontoverbidnung und die Rentenanstalt ihress Vater in ERfahrung bringen, ehe Sie gegen ihn vorgehen. Das sind Infos, dies Sie später nur schwer bekommen können. Ich berate und vertrete Sie gern. Mit freundlichen Grüßen S. Herfurth- Schmidt* | Herfurth-Schmidt, Stefanie PLZ: 12099 Tel.: (030) 6 94 42 77 | 22.08.2010 22:06:32 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Materie ist schwierig - gerade auch unter Berücksichtigung der "freiwilligen" Leistungen des Vaters und der Zumutbarkeit, diese anzunehmen. Da Sie volljährig sind, ist auch die Einkommenssituation der Mutter zu berücksichtigen. Die Kosten können ggf. von der Staatskasse über Verfahrenskostenhilfe ausgeglichen werden. Ein Klageverfahren dauert aber erfahrungsgemäß längere Zeit und - wenn ich das richtig verstehe - schreiben Sie in einem halben Jahr Abitur. Das wird knapp. Vielleicht sollte noch ein anderer Weg gesucht werden?* | Weiser, Antje Felizia PLZ: 14165 Tel.: 030 84 85 02 20 | 23.08.2010 19:15:32 |
| JA* | überwiegend* | JA | Mandant hat Anspruch gegen beide Eltern, hier sind die Einkommensverhältnisse zu prüfen. Unterhaltsanspruch entsteht erst mit Aufforderung zur Auskunft. Ggfs. sollte der Mdt. über den BAföG -Weg gehen.* | Hackmann, Imme PLZ: 14467 Tel.: 0331 5 81 77 77 | 23.08.2010 18:58:22 |
| JA* | absolut* | JA | Die Leistungsfähigkeit beider Eltern ist zu prüfen und der sich daraus ergebende von dem jeweiligen Elternteil zu zahlende Unterhaltsanteil.* | Frommherz, Gabriele PLZ: 16727 Tel.: (03304)39 42 0 | 25.08.2010 20:06:40 |
| JA* | überwiegend* | JA | Freihoff, Manja PLZ: 16321 Tel.: 03338 70 99 51 | 23.08.2010 11:49:53 | |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine Lösung des Problems könnte darin liegen, dass der Vater von Seiten des Gerichts einmal hört, was Eltern in solch eine Situation dürfen und was nicht.Ihr Vater muß Sie und Ihre Privatsphäre akzeptieren.Da Sie ohne Einkommen sind, sollte Sie versuchen über die Jugendhilfe Unterstützung zu erlangen. Gibt es dort keine Unterstützung kann ein Anwalt auf der Grundlage von Beratungshilfe bzw. im Falle eines Gerichtsprozesses auf der Grundlage von Verfahrenskostenhilfe tätig werden.* | Glitz, Detlef PLZ: 16321 Tel.: 033 38 76 99 62 | 23.08.2010 09:31:52 |
| JA* | überwiegend* | JA | Dem Grunde nach steht Ihnen ein Unterhaltsanspruch zu. Als Volljähriger müssen Sie jedoch gegenüber beiden Elternteilen Barunterhalt geltend machen. Inwieweit der Höhe nach dann tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht ist abhängig von den jeweiligen Einkommen Ihrer Eltern und Ihres eventuell eigenen Einkommens. Es ist daher dringend geboten zumindest vorab eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie nicht über eigene ausreichende Mittel verfügung können Sie vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und dann mit dem Berechtigungsschein anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.* | Paulitschke, Remo PLZ: 16225 Tel.: 03334236526 | 23.08.2010 08:45:56 |
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