Fall: Steuerberatungs-GbR
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich bin Steuerberater in einer Kanzlei mit einem 70-jährigen Partner. Er hält 55 % der Anteile, ich 45 %, demnach ist die Gewinnverteilung.
Ich habe mich vor 6 Jahren in die bereits vorher bestandene Kanzlei eingekauft.
Mein Partner bildet sich nicht mehr fort und ist auch kaum noch tätig; wenn er tätig ist, wendet er zum Teil veraltete Gestaltungsmöglichkeiten an und verursacht hohe Schäden. Unsere Haftpflicht hat im vergangenen Jahr 2 Fälle mit insgesamt 96.000 ? entschädigt, und hat durchklingen lassen, bei einem weiteren Fall den Vertrag zu kündigen.
Mein Partner hat, wenn man es genau nimmt, nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse, um als Steuerberater tätig zu sein.
Die Mandanten erkennen dies zum großen Teil, und wollen nicht mehr mit meinerm Partner zusammen arbeiten.
Mein Partner arbeitet etwa 10 Stunden pro Woche für die Kanzlei, die restliche Zeit seiner Anwesenheit etwa 30-50 weitere Stunden verbringt er mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Segelflugvereins vor Ort, sowie mit der Leitung einer Firma, die Rundflüge und Ballonflüge anbietet. Hierfür nutzt er- ohne mein Einverständnis, aber schon von Anfang an, nur eben immer intensiver, die Infrastruktur der Kanzlei.
Wir erhalten beide eine Vorwegvergütung in Höhe von 6000,00 ?, obwohl ich ausschließlich für die Kanzlei etwa 60 Wochenstunden tätig bin.
Bei Eintritt in die Kanzlei habe ich ein Wettbewerbsverbot unterzeichnet, in dem ich mich verpflichte, bei Austritt 2 Jahre lang keine Mandanten der Kanzlei zu betreuen, wenn doch, muss ich den gesamten hierdurch erwirtschafteten Gewinne herausgeben.
Einer Änderung der Vorwegvergütung stimmt er nicht zu, einer Änderung der Gewinnverteilung ebenfalls nicht.
Kann ich eine angemessene Änderung der Vorwegvergütung und der Gewinnbeteiligung verlangen?
Kann ich gerichtlich erreichen, dass mein Partner seine Zulassung verliert, und die Kanzeli aufgeben muss (ich habe ein Vorkaufsrecht für seinen Anteil)?
PLZ: 509..
Pseudonym: Steuerberater
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 19. November 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | - | JA | Ein Verstoss gegen den GbR Vertrag könnte mit einer Abmahnung geahndet werden ggfs. könnte später eine Kündigung erfolgen mit anschließendem Rechtsstreit. Hierzu muss der GbR Vertrag überprüft werden. Zulassungsentzug ist oft schwierig durchzusetzen. In jedem Fall handeln, um Schaden für Sie zu vermeiden.* | Alexander P. Taubitz PLZ: 50670 Tel.: 0221-99222333 | 06.11.2009 17:49:35 |
| NEIN* | - | sinnvoll ist, ein Schiedsverfahren bei der Steuerberaterkammer einzuleiten* | Hübner, Michael PLZ: 52070 Tel.: 0241-508067 | 05.11.2009 15:40:25 | |
| JA* | - | JA | sinvoll ist aber zunächst ein Verfahren bei der Steuerberaterkammer ggflls. auf Entzug der Zulassung* | Leopold, Tanja PLZ: 90403 Tel.: 0911/ 20 38 92 | 06.11.2009 13:34:52 |
| JA* | - | JA | Zur Überprüfung des GbR Vertrags* | Sämann Daniela PLZ: 90419 Tel.: 0911-30735924 | 12.11.2009 13:06:15 |
| JA* | - | JA | Abmahnen, ggf. GbR kündigen, Wettbewerbsverbot prüfen* | Philipp, Wolfgang PLZ: 86150 Tel.: 0821495035 | 06.11.2009 14:22:01 |
| JA* | - | JA | Abmahnung des Verhaltens des Seniorpartners und ggf. Kündigung der Gesellschaft. Verhalten des Seniorpartners stellt Verletzung der gesellschaftsvertraglichen Treuepflicht dar. Konkrete Vorgehensweise abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Wirksamkeit des Wettbewerbsverbotes ggf. fraglich.* | Riedel, Mandy PLZ: 93049 Tel.: 0941-2973440 | 05.11.2009 15:48:24 |
| JA* | überwiegend* | JA | Beer Irina PLZ: 93413 Tel.: 099719967878 | 18.11.2009 13:43:11 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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