Fall: GmbH Beteiligung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich habe mich vor jahren an einer gmbh beteiligt, mein anteil beträgt 13%. nun habe ich mich mit den restlichen inhabern zerstritten und bekomme keine einladung zur jahreshauptversammlung und auch keinen einblick in die bücher (jahresabschluss/bwa u.s.w) was kann ich unternehmen?

PLZ: 855..

Pseudonym: ewald

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 8. März 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAAls Gesellschafter einer GmbH haben Sie Rechte, welche Sie gegebenenfalls auch gerichtlich gegen Ihre Mitgesellschafter durchsetzen können.*Lurz, Holger
PLZ: 80538
Tel.: 089461383-0
23.02.2011
10:26:57
JA*überwiegend*JANach der kurzen Schilderung wird wohl eine gerichtliche Auseinandersetzung anstehen, in der Auskunftsansprüche geltend gemacht und etwaige Beschlüsse angefochten werden können.*Sturm, Thomas
PLZ: 80337
Tel.: 089 72 01 50 02
23.02.2011
10:31:07
JA*absolut*JAGesellschafter hat gesetzlichen Anspruch darauf, zur Jahreshauptversammlung geladen zu werden. Ferner stehen einem Gesellschafter Informationsrechte zu. Da die GmbH dies offensichtlich verweigert, bedarf es anwaltlicher, ggf. gerichtlicher Unterstützung.*Steinmeier, Ralf
PLZ: 80336
Tel.: (089)54 04 56 02 50
23.02.2011
10:32:11
JA*absolut*JADie Rechtslage muss anhand des Gesellschaftsvertrags und weiterer Unterlagen von einem Berater überprüft werden.*Blaumer, Christoph
PLZ: 80638
Tel.: 089 17 95 32 10
23.02.2011
14:34:36
JA*überwiegend*JAAls Gesellschafter einer GmbH haben Sie in jedem Fall gewisse Auskunftsrechte, die man auch klageweise geltend machen kann. Sie sollten die Angelegenheit aber mit einem Anwalt erörtern, da hier der Teufel, wie meistens, im Detail steckt.*Herrmann, Florian
PLZ: 85354
Tel.: 08161538690
23.02.2011
18:21:29
JA*überwiegend*JAIn Anbetracht der Tatsache, dass Sie als GmbH-Teilhaber sowohl Auskunfts- als auch Mitwirkungsrechte haben, die aber im Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein können, empfiehlt sich für die Geltend-Machung dieser Rechte auf jeden Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts.*Leissle, Andreas
PLZ: 82166
Tel.: 089 89 86 05 51
23.02.2011
10:49:21
JA*überwiegend*JArechtliche Beratung ist angesichts der komplexen Materie und der wirtschaftlichen Risiken unvermeidlich*Sander, Andreas
PLZ: 83646
Tel.: 0804172033
23.02.2011
10:28:27
JA*überwiegend*JAEsdem gilt die Einzelheiten des Falls zu klären - zudem könnte die Angelegenheit auch außergerichtlich beigelegt werden.*Wiedenmann, Adrian
PLZ: 85221
Tel.: 08131 3 32 00 53
23.02.2011
10:29:57
JA*absolut*JAFür die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs dürfte das Landgericht zuständig sein. Dort besteht Anwaltszwang*Beder, Bernd
PLZ: 13086
Tel.: 03045976670
22.02.2011
13:13:48

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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