Fall: GmbH Beteiligung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Ich habe mich vor jahren an einer gmbh beteiligt, mein anteil beträgt 13%. nun habe ich mich mit den restlichen inhabern zerstritten und bekomme keine einladung zur jahreshauptversammlung und auch keinen einblick in die bücher (jahresabschluss/bwa u.s.w) was kann ich unternehmen?
PLZ: 855..
Pseudonym: ewald
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 8. März 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie Rechte, welche Sie gegebenenfalls auch gerichtlich gegen Ihre Mitgesellschafter durchsetzen können.* | Lurz, Holger PLZ: 80538 Tel.: 089461383-0 | 23.02.2011 10:26:57 |
| JA* | überwiegend* | JA | Nach der kurzen Schilderung wird wohl eine gerichtliche Auseinandersetzung anstehen, in der Auskunftsansprüche geltend gemacht und etwaige Beschlüsse angefochten werden können.* | Sturm, Thomas PLZ: 80337 Tel.: 089 72 01 50 02 | 23.02.2011 10:31:07 |
| JA* | absolut* | JA | Gesellschafter hat gesetzlichen Anspruch darauf, zur Jahreshauptversammlung geladen zu werden. Ferner stehen einem Gesellschafter Informationsrechte zu. Da die GmbH dies offensichtlich verweigert, bedarf es anwaltlicher, ggf. gerichtlicher Unterstützung.* | Steinmeier, Ralf PLZ: 80336 Tel.: (089)54 04 56 02 50 | 23.02.2011 10:32:11 |
| JA* | absolut* | JA | Die Rechtslage muss anhand des Gesellschaftsvertrags und weiterer Unterlagen von einem Berater überprüft werden.* | Blaumer, Christoph PLZ: 80638 Tel.: 089 17 95 32 10 | 23.02.2011 14:34:36 |
| JA* | überwiegend* | JA | Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie in jedem Fall gewisse Auskunftsrechte, die man auch klageweise geltend machen kann. Sie sollten die Angelegenheit aber mit einem Anwalt erörtern, da hier der Teufel, wie meistens, im Detail steckt.* | Herrmann, Florian PLZ: 85354 Tel.: 08161538690 | 23.02.2011 18:21:29 |
| JA* | überwiegend* | JA | In Anbetracht der Tatsache, dass Sie als GmbH-Teilhaber sowohl Auskunfts- als auch Mitwirkungsrechte haben, die aber im Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein können, empfiehlt sich für die Geltend-Machung dieser Rechte auf jeden Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts.* | Leissle, Andreas PLZ: 82166 Tel.: 089 89 86 05 51 | 23.02.2011 10:49:21 |
| JA* | überwiegend* | JA | rechtliche Beratung ist angesichts der komplexen Materie und der wirtschaftlichen Risiken unvermeidlich* | Sander, Andreas PLZ: 83646 Tel.: 0804172033 | 23.02.2011 10:28:27 |
| JA* | überwiegend* | JA | Esdem gilt die Einzelheiten des Falls zu klären - zudem könnte die Angelegenheit auch außergerichtlich beigelegt werden.* | Wiedenmann, Adrian PLZ: 85221 Tel.: 08131 3 32 00 53 | 23.02.2011 10:29:57 |
| JA* | absolut* | JA | Für die gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs dürfte das Landgericht zuständig sein. Dort besteht Anwaltszwang* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 22.02.2011 13:13:48 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
Jegliche Haftung für eine Online-Bewertung ist gegenüber den teilnehmenden Rechtsanwälten und/oder dem Betreibern des Deutschen
Rechtsforum ausgeschlossen.
