Fall: Atypisch Stille Beteiligung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Zulässige (außerordentliche) Sonderkündigung des Vertrages nach 10 Jahren. Einlagen bis zu diesem Zeitpunkt Euro 4350 Gewinne Euro 700. Stille Reserven Euro 20 Abzüglich wirtschaftliche Verluste von Euro 3000 !!! Auszahlung nur noch Euro 2050!!! Begründung der zusätzlichen Verluste: Konzeptionsgemäße Erstellung des Anlageangebots, Vertragsbegründungen durch den Vertrieb, Kundenverwaltung, außerordentliche Kündigungen, Verluste aus Immobilien- und Wertpapiervermögen und erhebliche Rechtskosten durch Negativkampagnen. Es wurde monatlich ein Agio bezahlt und jährliche Verluste in den ersten Jahren steuerlich geltend gemacht. Später mussten kleine Gewinne mitversteuert werden. Muss ich für diese neuen o.g. zusätzlichen, doch recht hohen, Verluste auch noch aufkommen? Sind diese nicht durch das Agio; oder zu bildenden Rücklagen o.ä. zu decken?

PLZ: 647..

Pseudonym: Jack

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 7. April 2010

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JAOb und welche Kosten im Rahmen einer atypischen stillen Beteiligung zulässig sind, lässt sich nur nach Überprüfung der gesamten Unterlagen - insbesondere des Vertrages und des Prospekts (soweit vorhanden)- sagen. Erst dann lässt sich auch eine Einschätzung abgeben, ob sich eine Klage lohnt. Die Erfahrung zeigt aber, dass bei solchen Beteiligungen nicht immer ganz korrekt gearbeitet wird. *Schröder, Marlon
PLZ: 64521
Tel.: 06152 9875076
25.03.2010
13:55:42
JA*kostendeckend*JADie angeführten Verluste könnten teilweise zutreffend sein (Rechtskosten, Wertpapierverm.) teilweise nicht (Kosten Anlageangebot...) Zur korrekten rechtlichen Beurteilung braucht es die Vertragsunterlagen, Bilanzen und den Schriftverkehr.*Lamprecht, Jürgen
PLZ: 67346
Tel.: 06232 876780
25.03.2010
10:24:04
JA*kostendeckend*JA Alexander P. Taubitz
PLZ: 50670
Tel.: 022199222333
24.03.2010
19:36:41
NEIN*      -JAOhne detaillierte Prüfung keine Angabe möglich, ein "JA" ist ebenso möglich. Atypisch stille Beteiligungen sind die beliebteste Art der Abzocke, neben der Vertragsprüfung selbst sollte überprüft werden, ob das alles zulässig ist.*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
24.03.2010
18:48:51

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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