Fall: GBR. unwissentlich
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich betreibe einen Mode-Einzelhandel (Einzelfirma) und hatte mit einer mir bekannten Firma (GmbH) einen größeren Verkaufsraum angemietet. Diese GmbH hatte den Mietvertrag mit dem Eigentümer unterzeichnet und ich selbst war "Untermieter". Die Mietkosten wurden mir von der GmbH monatlich in Rechnung gestellt. Ein Untermietvertag wurde nicht erstellt.
Für den Verkaufsraum wurden Gegenstände, wie Ladeneinrichtung erworben. Wenn eine Partei was erworben hatte, wurde es der anderen Partei anteilig zu 50% in Rechnung gestellt. Jede Partei ist als eigene Firma aufgetreten. Z.B. wurde Ware von jeder Partei selbst unter eigenen Namen bestellt und bezahlt. Die Verkäufe wurden über eine Kasse per Warengruppen abgerechnet. Auf den Kassenbons wurde auf die unterschiedlichen Steuernummern hingewiesen (WG1 = Steuernr. A und WG2 = Steuernr. B). Ich hatte dann meinen Verkaufsanteil von der GmbH überwiesen bekommen. Das Aufstellen einer eigenen Kasse wurde mir von der GmbH untersagt! Die Kosten für das Personal wurden geteilt, ebenso sämtliche anfallenden weiteren Kosten.
Nach jahrelangen Unstimmigkeiten hatte ich den mündlich vereinbarten Mietvertrag gekündigt. Über die angeschafften Gegenstände wollte ich eine Einigung erzielen und den Teil der von mir genutzten Einrichtung (die Aufteilung und Nutzung der Räumlichkeiten war festgelegt) abbauen und für ein neues Geschäft nutzen.
Dann hatte ich ein Schreiben von der Anwaltskanzlei der GmbH erhalten, wonach hervorgegangen ist, dass wir von Gesetzes wegen eine GbR. darstellen würden und die GmbH die GbR. weiterführen würde. Somit würden sämtliche "gemeinschaftlich eingebrachte Gegenstände" bei der fortführenden Partei verbleiben. Angeblich wäre dies "von Beginn der Gesellschaft so mündlich vereinbart gewesen" (was nicht zutrifft). Der Lebensgefährte der GmbH-Geschäftsführerin, welcher die Geschäfte dieser tatsächlich durchführte wurde als Zeuge benannt.
Bis dahin war mir der Umstand absolut nicht bewusst, dass wir eine GbR. darstellen würden. Liegt hier tatsächlich eine GbR. vor?
Gibt es Aussichten dennoch die Gegenstände zu erhalten, oder ist für mich tatsächlich Alles verloren? Ein Wertausgleich nach Schätzung ist für mich uninteressant, weil die Einrichtung nach den Jahren ohnehin keinen besonderen Geldwert mehr darstellt.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
PLZ: 912..
Pseudonym: Mona
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 16. März 2010
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| JA* | überwiegend* | JA | genaue Beurteilung erst nach genauer kenntnis aller Einzelheiten und Sichtung aller Unterlagen möglich* | Hofmann Hans-Walter PLZ: 91257 Tel.: 09241483040 | 13.03.2010 13:15:52 |
| JA* | überwiegend* | JA | Bei derart umfangreichen und komplexen Themen ist grundsätzlich die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ratsam, zumal die Gegenseite auch anwaltlich vertreten ist.* | RAin Thulke-Rinne, Silke PLZ: 90762 Tel.: 091197913 53 | 04.03.2010 12:29:07 |
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