Fall: Handelsvertreter


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Bin vor 14 Monaten mit einer, so denke ich, sehr guten Geschäftsidee, zu einem mir bekannten Handelsunternehmen gegangen und habe Ihm von dieser Idee berichtet. Er war begeistert und sagte zu. Verkauf von Gourmet-Backwaren.Solche Produkte wurden vorher niemals in diesem Unternehmen geführt. Die ersten drei Monate waren schleppend, doch dann entwickelte sich der Umsatz sehr gut. Es sollte von Anfang an ein Handelsvertretervertrag her, wurde aber 14 Monate lang verzögert. Ich habe ausschliesslich im Namen und für Rechnung dieser Firma NEUKUNDEN geworben. Während dieser Zeit wurden die Provisionen nicht richtig abgerechnet und das Unternehmen ließ sich immer neue Gründe einfallen um die richtige Provision nicht auszahlen zu müssen.Also an dieser Stelle sag ich es gerne nochmals diese Umsätze wurden ausschließlich, von den Kunden gemacht die ich geworben habe. Nunmehr ist es so, dass der Unternehmer mir die fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Hier darf ich noch anführen, ohne wichtigen Grund. Am gleichen Tag der Kündigung, wurden meine Kunden einer Mitarbeiterin, die vor drei Monaten eingestellt wurde, übergeben. In diesen 14 Monate gab es ein Fixum und ich habe die Sozialabgaben abgeführt. In meiner Arbeitsweise war ich relativ frei und es gab keine Vorgaben.Meine Arbeitsweise war völlig frei und hat zu einem recht ordentlichen Ergebnis geführt. Kann es sein, dass der Unternehmer jetzt wo er mir gekündigt hat, alle Vorteile einstreichen kann, denn die Kunden kaufen nachhaltig weiter und er hat einen erheblichen Vorteil mit diesen Kunden. Vielen Dank MfG

PLZ: 634..

Pseudonym: Michael

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 19. Dezember 2011

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JA*überwiegend*JASehr geehrter Ratsuchender, danke für Ihre Anfrage. Der Rechtsweg und die Erfolgsaussichten eines möglichen Klageverfahrens lassen sich ohne Hereinreichung von Vertragsunterlagen nicht beurteilen. Ihren Angaben konnte ich nicht entnehmen, ob Sie einen Handelsvertretervertrag nun geschlossen haben oder nicht. Wir raten Ihnen daher mindestens zu einem Beratungsgespräch zur Beurteilung der tatsächlichen Erfolgsaussichten eines eventuell notwendig werdenden Klageverfahrens. Mit freundlichen Grüßen, Henry Naporra - Rechtsanwalt - Kanzlei Dr. Ott + Kempermann Epinayplatz 2 61440 Oberursel Tel: 06171/5854-0 Fax: 06171/5854-15*Naporra, Henry
PLZ: 61440
Tel.: 0617158540
07.12.2011
09:48:15
JA*überwiegend*JAGemäß dem Handelsgesetzbuch besteht nach Kündigung eines Handelsvertretervertrages ein Ausgleichsanspruch des Gekündigten Handelsvertreters.*Buschle, Christian
PLZ: 65779
Tel.: 06195 97 66 37
07.12.2011
09:25:28

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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