Fall: Selbstständig oder gewerblicher AN
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe als Vollkaufmann-gewerblich selbstständig- eine freien Vertrag mit einer Selbstständigen Dame abgeschlossen mit der Aufgabe, für das Unternehmen, Neukundenaquise, Bestandskundenbesuche, Auftragseinholung etc. abgeschlossen. Zur Vewendung kam kein klassischer Formvertrag als Handelsvertreter, sondern eine Eigencreation.Nun wurde ich beim Arbeitsgericht verklagt, mit dem Ziel, dass es ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis war, Sozielbeiträge abgeführt werden müßten etc.Zwei Monate legte mir die Dame Ihre Leistungen per Rechnung + 19 % Mwst, im 3. Monat trennten wir uns wegen Ertraglosigkeit. Nun die Klage am Arbeitsgericht wegen Formulierungen, wie zum Aufgabengebiet gehört, terminliche Weisungen zwecks Produktschulungen etc. Mein mich vertretener Anwalt empfehlt gütliche Einigung, was mir jedoch zu wider geht, da ich glaube im Recht zu sein. Auch hat der betreffenden Person ihre Krankenkasse eingeschaltet, die selbstverständlich sagt, abhängig beschäftigt, um Beiträge zu kassieren. Die gütlich Einigung läuft noch, ist mir aber völlig zu wider, da dies mit Kassennachzahlung für 3 Monate für beide Beiträge (AG-AN) ggf. eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes verbunden ist, und im besonderen völlig gegen mein Rechtsempfinden verstößt.
Ich hatte auch die Leasingraten des KfZ und die Treibstoffkosten gegen Rechnungslegung der Person übernommen, die jetzt als geldwerter Vorteil mit in die Lohnrechnung einfliessen soll.
Was würden Sie mir raten ?
Hart bleiben, es auf die Klage zum Kammertermin ankommen lassen, oder eine einvernehmliche Lösung anpeilen.
PLZ: 151..
Pseudonym: Geier
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 11. Dezember 2009
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Christophe Kabambe PLZ: 50259 Tel.: 0221295 345 1 | 10.12.2009 13:32:46 | |
| NEIN* | - | NEIN | Hübner, Michael PLZ: 52070 Tel.: 0241 508067 | 30.11.2009 11:32:52 | |
| JA* | kostendeckend* | JA | Die Meinung des Richters zu Ihrer Frage wird im Gütetermin wahrscheinlich mitgeteilt. In der Regel wird im Kammertermin entsprechend entschieden. Behalten Sie sich eine Entscheidung bis zur Güterverhandlung vor. Lassen Sie sich vom RA vertreten, das ist eine komplizierte Materie!* | Bauer, Christine PLZ: 18435 Tel.: 03831390396 | 30.11.2009 12:37:41 |
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