Fall: Selbstständig oder gewerblicher AN


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich habe als Vollkaufmann-gewerblich selbstständig- eine freien Vertrag mit einer Selbstständigen Dame abgeschlossen mit der Aufgabe, für das Unternehmen, Neukundenaquise, Bestandskundenbesuche, Auftragseinholung etc. abgeschlossen. Zur Vewendung kam kein klassischer Formvertrag als Handelsvertreter, sondern eine Eigencreation.Nun wurde ich beim Arbeitsgericht verklagt, mit dem Ziel, dass es ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis war, Sozielbeiträge abgeführt werden müßten etc.Zwei Monate legte mir die Dame Ihre Leistungen per Rechnung + 19 % Mwst, im 3. Monat trennten wir uns wegen Ertraglosigkeit. Nun die Klage am Arbeitsgericht wegen Formulierungen, wie zum Aufgabengebiet gehört, terminliche Weisungen zwecks Produktschulungen etc. Mein mich vertretener Anwalt empfehlt gütliche Einigung, was mir jedoch zu wider geht, da ich glaube im Recht zu sein. Auch hat der betreffenden Person ihre Krankenkasse eingeschaltet, die selbstverständlich sagt, abhängig beschäftigt, um Beiträge zu kassieren. Die gütlich Einigung läuft noch, ist mir aber völlig zu wider, da dies mit Kassennachzahlung für 3 Monate für beide Beiträge (AG-AN) ggf. eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes verbunden ist, und im besonderen völlig gegen mein Rechtsempfinden verstößt. Ich hatte auch die Leasingraten des KfZ und die Treibstoffkosten gegen Rechnungslegung der Person übernommen, die jetzt als geldwerter Vorteil mit in die Lohnrechnung einfliessen soll. Was würden Sie mir raten ? Hart bleiben, es auf die Klage zum Kammertermin ankommen lassen, oder eine einvernehmliche Lösung anpeilen.

PLZ: 151..

Pseudonym: Geier

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 11. Dezember 2009

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JA Christophe Kabambe
PLZ: 50259
Tel.: 0221295 345 1
10.12.2009
13:32:46
NEIN*      -NEIN Hübner, Michael
PLZ: 52070
Tel.: 0241 508067
30.11.2009
11:32:52
JA*kostendeckend*JADie Meinung des Richters zu Ihrer Frage wird im Gütetermin wahrscheinlich mitgeteilt. In der Regel wird im Kammertermin entsprechend entschieden. Behalten Sie sich eine Entscheidung bis zur Güterverhandlung vor. Lassen Sie sich vom RA vertreten, das ist eine komplizierte Materie!*Bauer, Christine
PLZ: 18435
Tel.: 03831390396
30.11.2009
12:37:41

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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