Fall: Handelsvertreterrecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich war 14 Monate als Handelsvertreter bei einem Unternehmen erfolgreich tätig.Jetzt das Problem : Durch meine Kontakte und durch mein Wissen ergab es sich, dass ein Hersteller für seine Produkte einen zweiten Grosshandel für das Bundesland Hessen suchte. Ich bin zu dem Unternehmer und habe ihm die Idee und die mögliche Umsetzung vorgeschlagen.Nach 14 Monaten kündigte er mir fristlos ohne Grund. Der Verkauf dieser Produkte war erfolgreich.Jetzt ist es so, dass der Hersteller keinen weiteren Fachgrosshandel beliefert.Da mir fristlos gekündigt wurde, stehe ich jetzt da und kann nicht auf diese Produkte zurück greifen. Gibt es eine Möglichkeit,ausser Ausgleichsabspruch und Schadensersatz? Ich stelle mir vor, das der Unternehmer ja eigentlich keinen Anspruch auf den Verkauf dieser Produkte hat,für mich und für meine Familie ist es aber ausserordentlich wichtig wieder diese Produkte verkaufen zu können. vielen Dank

PLZ: 634..

Pseudonym: Tobi

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 17. Februar 2012

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAEs gibt keinen umfasenden rechtlichen Schutz für geschäftliche Ideen, grundsätzlich auch nicht in einem Vertragsverhältnis. Einen Anspruch, fremde Produkte weiter beziehen oder vertreiben zu können, gibt es nur unter besonderen kartellrechtlichen Voraussetzungen. Aber: Warum wurde Ihnen fristlos gekündigt? Warum meinen Sie, der Unternehmer (offenbar Ihr Geschäftsherr) hätte keinen Anspruch auf den Verkauf der Produkte? Gibt es noch andere Aspekte? Manchmal kann im Übrigen ein Anwalt auch da im Verhandlungswege Erfolge erzielen, wo echte Rechtsansprüche nicht bestehen. Das sollten Sie vielleicht versuchen. mfg*Günter Lingen
PLZ: 96215
Tel.: 09571 95 99 0
08.02.2012
20:36:56

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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