Fall: Grundbucheintrag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Hallo, 2005 hat mein Sohn mein Haus ersteigert. Er wurde ins Grundbuch eingetragen. Vereinbart und realisiert haben wir bis heute, dass die Hypotheken raten hälftig bezahlt werden. Dafür solle ich mir nach Abzahlung mietfreies Wohnen erwerben. Frage: Habe ich überhaupt eine Chance dies im Ernstfall rechtlich durchsetzen zu können? Oder- Gibt es neben dem Eigentumsanspruch-hergeleitet aus dem Grundbucheintrag- für mich auch eine Möglichkeit (ohne Grundbucheintrag), im Ernstfall meine erbrachten Leistungen einzuklagen? Meine Frage: Könnte ich den Rechtsweg beschreiten und wie wären meine Erfolgsaussichten? -

PLZ: 731..

Pseudonym: biauto

Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 7. September 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAOhne Kenntnis der mündlichen und ggf. schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Fragesteller und seinem Sohn sowie der Beweisbarkeit strittiger mündlicher Vereinbarungen ist eine Einschätzung der Erfolgsaussicht nicht möglich *Nau Wolfgang
PLZ: 73230
Tel.: 07021 73 43 30
25.08.2011
12:36:50
NEIN*      -JAUm den Sachverhalt abschließend beurteilen zu können, fehlen noch weitere Informationen. *Lutz, Matthias
PLZ: 73760
Tel.: 07113401716
26.08.2011
15:04:57
NEIN*      -JADer Sachverhalt ist mir nicht nachvollziehbar. Ähnliches gilt für die hierzu gestellten Fragen. Eine halbwegs sinnvolle erste Einschtzung ist so leider nicht möglich. Ich empfehle ein Erstberatungsgespräch, um die Dinge zu sortieren und einzuschätzen. Im gegenwärtigen Stadium kann also nicht zu Klage oder dergleichen geraten werden.*Erdmann, Frank
PLZ: 72622
Tel.: 07022 997 798
25.08.2011
17:18:50
JA*absolut*JA Surhoff, Wolfgang
PLZ: 70597
Tel.: 0711 860 214 8
31.08.2011
17:10:22
JA*absolut*JADie Interessenlage kann vertraglich rechtssicher gestaltet werden.*Hopp Wolfgang
PLZ: 71032
Tel.: 07031623360
25.08.2011
12:28:14

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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