Fall: Grundbucheintragung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Guten Tag,
es ist ein wenig kompliziert. Im Jahre 2002 haben wir uns bei der Bank ein Darlehen aufgenommen. 27000.-€ von der Oma meines Mannes und 18000.-€ von uns. Mein Mann seine Oma konnte die Altschulden nicht mehr bezahlen, also haben wir uns einverstanden erklärt ein Darlehen für sie aufzunehmen. Aber mit dem Versprechen, bzw. eines Testaments, dass mein Mann bei Ableben der Oma ihr Haus erbt. Die Bank forderte damals als Sicherheit dieses Testament (anstelle eines Erbvertrages) als Sicherheit und auch noch natürlich eine Grundbucheintragung in Höhe von 45000.-€ auf der Oma ihr Haus. 2005 zerstritten wir uns mit der Oma. Dann hat sie anscheinend das Testament geändert und dieses Haus (auf dem unsere Grundschuld eingetragen ist) ihrem jüngsten Sohn vererbt. Dieser verkaufte das Haus 4 Wochen nach Ableben der Oma.(2009). Bei uns im Darlehnsvertrag steht drin, dass wir halt auch persönlich haften. Wir sind natürlich jetzt sehr sauer, da wir eigentlich nun für einen völlig wildfremden Mann die Schulden noch bezahlen (die 27000.-€ waren Schulden fürs Haus). Nun natürlich meine Frage: Müssen wir dieses Darlehen weiterzahlen? ( Wir haben mittlerweile auch ein Eigenheim). Nun haben wir natürlich Angst, falls wir nicht mehr weiterzahlen, dass die Bank auch an unser Eigentum ran kann. Oder wird dann das Haus von der Oma Zwangsversteigert. steht auch im Vertrag drin. Wenn wir nicht mehr zahlungsfähig wären, würde das Haus auf dem die Grundschuld eingetragen ist zwangsversteigert werden. Es geht uns natürlich nicht um die monatlichen Zahlungen, diese können wir zahlen. Hier geht es uns echt ums Prinzip. Wir zahlen Schulden für jemanden Fremden. Die Grundschuld ist natürlich noch im Haus von der Oma eingetragen. Nun wissen wir mittlerweile, dass es tatsächlich rechtens ist ein Haus mit noch eingetragener Grundschuld zu kaufen. Und der Bank ist es eigentlich auch egal wem das Haus (zur Absicherung) gehört, Hauptsache wir zahlen schön unsere monatlichen Raten weiter. Wir waren auch deswegen schon bei einem Anwalt. Dieser hat uns irgendwie total falsch beraten und hat auch nicht gewusst, was wir dagegen tun können. Denken Sie wir hätten Chancen den Fall zu gewinnen? Sollten wir einfach mal die Zahlungen aussetzen und schauen was passiert? Ich hoffe ich habe den Fall nicht zu umständlich formuliert. Mit freundlichen Grüßen
PLZ: 676..
Pseudonym: jessi
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 3. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | trotz unpräziser Sachverhaltsdarstellung kommen hier Ansprüche gegen Erben der Oma und aus der Grundschuld in Frage. Die Vertragsunterlagen müssen geprüft werden.* | www.RAeMüller-Dülfer.de PLZ: 66424 Tel.: 0684174015 | 21.12.2011 17:52:46 |
| JA* | überwiegend* | JA | Ohlinger, Markus PLZ: 67059 Tel.: 0621 106 050 | 21.12.2011 15:49:57 | |
| NEIN* | - | JA | Es besteht ggf. die Möglichkeit, bei Abzahlung des Darlehens in den Besitz der Grundschuld zu gelangen und dann selbst aus dieser vorzugehen.* | Weinmann, Ralph PLZ: 67549 Tel.: 06241 97811 - 0 | 21.12.2011 15:54:53 |
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