Fall: Abzocke der Stadt Chemnitz


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wir haben im Jahr 1991 eine ETW in Chemnitz gekauft. Der Preis war aus heutiger Sicht völlig überzogen. Allerdings stand auf dem Grundstück eine alte Fabrik mit stark belastetem Boden, der saniert werden mußte. Heute ist die Wohnung nur noch höchstens 20 % vom Kaufpreis wert. Nun tritt die Stadt Chemnitz an uns heran und will eine Ausgleichzahlung für die inzwischen gestiegenen Bodenpreise haben. Durch Verbesserung der Infrastruktur und Sanierung des Altbaubestands sei das Grundstück im Wert gestiegen. Hierbei handelt es sich jedoch um Privatinvestitionen und für reparierte Straßen u.ä. haben wir mit dem Solidaritätszuschlag bereits dafür mitbezahlt. Nun sollen wir dafür, daß wir mit unseren Investitionen zur Aufwertung des Statteils beigetragen haben, noch an die Stadt Chemnitz einen Obolus entrichten. Dazu sind wir nicht bereit. Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?

PLZ: 453..

Pseudonym: kapmueller

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 31. Mai 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JA Blümel, Petra
PLZ: 45131
Tel.: (0201)8 78 93 0
18.05.2011
15:28:30
NEIN*      -JAOhne weitere Informationen und Einsicht in die Unterlagen nicht einschätzbar.*Christian Hoffs
PLZ: 45881
Tel.: 02093614610
18.05.2011
15:12:29
JA*überwiegend*JAEs ist möglich, in Kaufverträgen weitere zahlungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, z.B. die Bodenwertentwicklung. Dies muss aber klar geregelt sein, außerdem müssen die entsprecehnden Werte tatsächlich gestiegen sein. Der genaue Wortlaut Ihres Vertrages ist erst einmal von Bedeutung.*Müller, Günter
PLZ: 40227
Tel.: 02118800588
18.05.2011
15:11:25

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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