Fall: Abzocke der Stadt Chemnitz
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Wir haben im Jahr 1991 eine ETW in Chemnitz gekauft. Der Preis war aus heutiger Sicht völlig überzogen. Allerdings stand auf dem Grundstück eine alte Fabrik mit stark belastetem Boden, der saniert werden mußte. Heute ist die Wohnung nur noch höchstens 20 % vom Kaufpreis wert. Nun tritt die Stadt Chemnitz an uns heran und will eine Ausgleichzahlung für die inzwischen gestiegenen Bodenpreise haben. Durch Verbesserung der Infrastruktur und Sanierung des Altbaubestands sei das Grundstück im Wert gestiegen. Hierbei handelt es sich jedoch um Privatinvestitionen und für reparierte Straßen u.ä. haben wir mit dem Solidaritätszuschlag bereits dafür mitbezahlt. Nun sollen wir dafür, daß wir mit unseren Investitionen zur Aufwertung des Statteils beigetragen haben, noch an die Stadt Chemnitz einen Obolus entrichten. Dazu sind wir nicht bereit. Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?
PLZ: 453..
Pseudonym: kapmueller
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 31. Mai 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Blümel, Petra PLZ: 45131 Tel.: (0201)8 78 93 0 | 18.05.2011 15:28:30 | |
| NEIN* | - | JA | Ohne weitere Informationen und Einsicht in die Unterlagen nicht einschätzbar.* | Christian Hoffs PLZ: 45881 Tel.: 02093614610 | 18.05.2011 15:12:29 |
| JA* | überwiegend* | JA | Es ist möglich, in Kaufverträgen weitere zahlungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, z.B. die Bodenwertentwicklung. Dies muss aber klar geregelt sein, außerdem müssen die entsprecehnden Werte tatsächlich gestiegen sein. Der genaue Wortlaut Ihres Vertrages ist erst einmal von Bedeutung.* | Müller, Günter PLZ: 40227 Tel.: 02118800588 | 18.05.2011 15:11:25 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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