Fall: Wohnrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Mein Fall: Habe vor 20 Jahren ein Haus gekauft.
Die Verkäuferin wollte ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Im Kaufvertrag steht: "Es wird vereinbart, daß die Veräußerin berechtigt ist, auf Lebenszeit ihre Wohnung, bestehend aus ... zu bewohnen. Diesbezüglich wird noch ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen." Jetzt möchte ich das Haus verkaufen. Im Grundbuch (aktuell) steht kein Eintrag bezüglich eines Wohnrechts. Einen Mietvertrag mit entsprechendem Vermerk
(Wohnrecht) existiert nicht (nur ein ganz normaler, mit Grundmiete und Nebenkosten).
Lohnt es sich, dagegen zu klagen?
PLZ: 093..
Pseudonym: Razzus
Bewertungszeitraum: beendet am Mittwoch, 16. Februar 2011
| Alle Bewertungen: |
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Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Frage ist schon mißverständlich. Wogegen soll geklagt werden? Wenn ein Wohnrecht nicht "im Grundbuch eingetragen ist", wirkt es nicht automatisch in jeden Fall gegenüber "Dritten", sondern erstmal zwischen den Vertragsparteien der WR-Vereinbarung. Mietverträge könnten im übrigen auch stillschweigend, mündlich bzw konkludent geschlossen werden. Dann können auch Kündigungsgründe des Verkäufers oder Erwerbers zu prüfen sein. Im übrigen: "Ganz normale" Mietverträge gibt es so nicht. Jeder Vertrag regelt auch einen eigenen Einzelfall. Für weitere rechtliche Prüfungen dieses Einzelfalles sind aber unbedingt viele weitere Informationen und Überprüfungen notwendig. * | Müller, Otmar, Zschopau PLZ: 09405 Tel.: 03725 8 44 22 | 04.02.2011 11:04:14 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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