Fall: Maklergebühren rechtswiedrig
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Wir wollen ein Haus kaufen (nachfolgend K für Käufer).Haben dies Anfang 2010 mit Makler (nachfolgend M) besichtigt. M hatte von Verkäufer (nachfolgend V) Maklerauftrag, der aber einen Tag vor Besichtigungstermin mündlich gekündigt wurde. K hat Haus besichtig und Unterlagen erhalten durch M. M hat aber V nicht kontaktiert. Weder mitgeteilt, dass K Haus besichtigt hat, noch das K Haus kaufen will, noch Kaufpreisangebot an V mitgeteilt.
Auch in Abschlußbericht von M an V ist der Name von K nicht erwähnt.
Nun kauft K Haus nach privater Kontaktaufnahme durch V.
K und V haben sich nicht gekannt, bzw. nichts voneinander gewusst(keine Namen, keine Tel. Nummer, keine Adresse, kein Kaufpreisangebot usw.), bevor V zufällig von Verwandschaft erfährt, dass da doch K dagewesen wäre.
Nun fordert M von V und K Maklergebühren in voller Höhe.
PLZ: 927..
Pseudonym: Meinereiners
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 18. Januar 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Erfolg hängt davon, ob der Makler Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat.* | Beder, Bernd PLZ: 13086 Tel.: 03045976670 | 04.01.2011 15:39:23 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
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