Fall: Nießbrauchrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Mein Mann ist vor Monaten aus unserem Haus, was testamentarisch auf mich als Eigentümer läuft, ausgezogen. Er hat sich nie umgemeldet. Er hat lt. Testament Nießbrauchrecht. Jetzt will er wieder einziehen. Muss ich ihn wieder aufnehmen?
PLZ: 647..
Pseudonym: Anklie
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 25. Juni 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Die Angaben sind zu dürftig um über Erfolgsaussichten eine gesicherte Aussage treffen zu können. Das Testament bzw. die erbrechtlichen Gegebenheiten wären zu prüfen, ebenfalls die grundbuchrechtliche Situation. Erst dann kann Rechtsrat erfolgen. Die Bewertung Klagen lohnt nicht erfolgt daher nur um die Anfrage beantworten zu können unter Vorbehalt. MfG C.-J. Stauß RA * | Stauß, Carl-Joseph PLZ: 64807 Tel.: 06071 226 12 | 15.06.2011 10:17:34 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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