Fall: Insolvenzverfahren 2.Akt
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Der Insolvenzantrag Anfang 2010 gegen einen (damals 2008 gut bekannten und im weitesten Sinne befreundeten) Handwerker, der auf Basis von Nachbarschaftshilfe und Pauschal-Absprachen bei der Renovierung meiner 2008 erworbenen Dach-ETW mithalf und seinerseits erforderliche Subunternehmer beauftragte (was jedoch die besprochene Pauschale beinhaltete), will mich nun seitens des Insolvenzverwalters mit einbinden, indem plötzlich gigantische Rechnungen auftauchen, die ich nie gesehen hatte und die man jetzt versucht, seitens dieses Verfahrens über mich einzutreiben. Hierbei geht es um Summen in der Größenordnung von € 22.000,00, die jeglicher Grundlage entbehren! Nachdem ich auf 2 Schreiben des Insolvenzverwalters geantwortet hatte und jeweils darin zu der Absurdität der Forderungen Stellung genommen hatte, bekomme ich - nach 2 Monaten! in denen ich dachte, die Angelegenheit wäre nun beendet - das Anschreiben eines Rechtsanwalts, der mir nun droht, bis zu einer Terminsetzung den Betrag zu begleichen (im Übrigen jetzt noch mit über € 1.000,- RA Gebühren!!) andernfalls wird er diese Forderung über das Gericht einklagen und wie er sagt: mich solange zu verfolgen, bis ich zahle! Ich halte diesen Brief für anmaßend und völlig aus der Luft gegriffen. Wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
PLZ: 831..
Pseudonym: amelie_art
Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 10. Juni 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | kostendeckend* | JA | Aufgrund der Größenordnung der geltend gemachten Forderung sollte ein Rechtsanwalt vor Ort beauftragt werden, da vor dem Landgericht aufgrund der Höhe des Streitwerts Anwaltszwang besteht. Ansonsten hat der Anspruchsgegner für das Bestehen der Forderung die Beweislast.Wenn er diese nicht erbringen kann, wird die Klage zurückgewiesen.* | Knaths, Tatjana PLZ: 81373 Tel.: 089 23 71 94 81 | 29.05.2010 12:44:41 |
| JA* | überwiegend* | JA | Gang zum Anwalt erforderlich, da Anwaltszwangs (örtliches Landgericht). Der Antragsgegner trägt grundsätzlich die Beweislast.* | Hesterberg, Holger PLZ: 82515 Tel.: 08171385503 | 31.05.2010 08:43:58 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
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