Fall: inhaberteilschuldverschreibung leipzig west ag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:ich hatte bei der wohnb.ges leipz,wag geld angelegt.als dieses am fälligen termin nicht ausgezahlt wurde schaltete ich ein anwalt ein dieser erreichte die auszahlung von 2anlagen,1ist noch offen.die gesellschaft meldete insolvenz an,und jetzt erhielt ich vom insolv.verwalter ein mahmbescheid über die rückzahlung des geldes+zinsen,begründung ich hätte über die insolvenz bescheidgewusst-was meinerseits nicht stimmt und die-verspätete- auszahlung wäre in einer 3monatsfrist gefallen.aus ca.12000,00 Euro meines geldes sind gute 17500,00 Euro schulden geworden!!!???

PLZ: 163..

Pseudonym: andreas

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 11. Februar 2010

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*kostendeckend*JADie Erfolgsaussichten hängen von dem Datum der Zahlung und der Insolvenzantrasgstellung ab, da Anfechtungsfristen berechnet werden müssen. Ohne diese Kenntnis ist die Erfolgsaussicht nicht zu beurteilen. Kontaktieren Sie deswegen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.*Heckmann, Jan A.
PLZ: 10435
Tel.: 030 40 50 40 30
31.01.2010
18:44:05
JA*kostendeckend*JABei Insolvenzanfechtung durch Verwalter und Rückforderung vom Gläubiger (hier offensichtlich der Fall) ist konkrete Sachaufklärung erforderlich. Kenntnis oder Kennen- müssen von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, Zeitpunkt, Umfang, Umstände. Erfolg oder Nichterfolg eines Klage- verfahrens sind wesentlich hiervon abhängig. Konkrete Erfolgsaussage ist nach o.g. Sachverhalt noch nicht mgl.*Langhammer, Uwe
PLZ: 10179
Tel.: 0302806577
29.01.2010
14:26:40
JA*kostendeckend*JAEs handelt sich ganz offensichtlich um die für Laien wenig nachvollziehbare Insolvenzanfechtung. Hier müssen ganz dringend wichtige Details bzw. Tatbestandsvorraussetzungen, wie das Datum der Zahlung, Insolvenzeröffnungsbeschluss; Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit etc. genaustens durch einen Fachmann(oder auch frau) geprüft werden. Ich rate Ihnen dringend, sich beraten zu lassen.*Dr. Kampa, Nicolé
PLZ: 10559
Tel.: 030 78 95 84 07
29.01.2010
16:12:57
NEIN*      -JADie Vertragsunterlagen müssen umgehend anwaltlich geprüft werden.*Menkens, Kathrin
PLZ: 27753
Tel.: 04221988549
29.01.2010
10:49:40
NEIN*      -JADerartige Rückzahlungsansprüche gibt es! Einzelheiten unbedingt prüfen lassen, auch bzgl. der neu verursachten Kosten des MB.*Wolf, Peter
PLZ: 51375
Tel.: 0214 850 1 850
28.01.2010
18:09:54

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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