Fall: internet abzoke


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:ich habe eine rechnung bekommen 96e soll ich zahlen die behaubten das ich einen jahres vertrag habe das ist mir nicht bewust ich werde erst mal nicht zahlen die rechnung haben die mir schon geschikt was nun

PLZ: 144..

Pseudonym: knoll

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 14. September 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*überwiegend*JAHier keine seriöse Bewertung möglich. Vertragsschluss online möglich; ?Abzocke? nicht un-wahrscheinlich. Bei Verdacht auf ?Abzocke? keine (unüberlegten) Erklärungen abgeben! Bitte Rechtsanwalt konsultieren und mit allen Informationen und, soweit vorhanden, Unterlagen versorgen. Beratung kostet aber ca. 50 ? nach RVG.*Schneider, Stefan
PLZ: 14469
Tel.: 03312709795
02.09.2010
07:50:53
JA*überwiegend*JAIn einem Fall der Internetabzocke bringt erfahrungsgemäß bereits das erste durch einen Anwalt formulierte Abwehrschreiben den gewünschten Erfolg, d.h. den Verzicht der Gegenseite auf die weitere Geltendmachung der unberechtigten Forderung. Sie können mich für die außergerichtliche Vertretung für die Abwehr der Forderung aus der Internetabofalle gerne kontaktieren. *Mönner, Gesine
PLZ: 35041
Tel.: 064218092060
01.09.2010
11:28:25
JA*absolut*JAWegen Einleitung notwendiger Gegenmaßnahmen empfehle ich Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei*Hesterberg, Holger
PLZ: 82515
Tel.: 08171385503
03.09.2010
13:06:34
NEIN*      -JAAufgrund des geschilderten Sachverhaltes sollte ein Anwalt beauftragt werden, der prüft, ob ein Vertrag online geschlossen wurde. Hierfür müssen noch einige Fragen geklärt werden. Rechtsanwaltskosten halten sich im Vergleich zu möglichen Folgekosten ohne Tätigwerden eines Anwalts im Rahmen.*Kaps, Martina
PLZ: 70173
Tel.: 07113418274
08.09.2010
12:40:28

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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