Fall: Internetabzocke


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Ich bin durch Anklicken einer Sache in eine Internetabzocke geraten. Diese Seite möchte nun 101 € von mir. Was kann ich dagegen tun?

PLZ: 282..

Pseudonym: SCHNUCKI

Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 14. Dezember 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JA Heine, Silke Brit
PLZ: 30173
Tel.: 05117694827
01.12.2010
15:08:12
NEIN*      -NEINSehr geehrte/r Ratsuchende/r, in einem solchen Fall ist umgehend und fristgerecht ein etwaiger Vertrag schriftlich zu widerrufen, hilfsweise ist dieser anzufechten. Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen wollen, erhalten Sie entsprechende Mustertexte auch über die Verbraucherzentralen oder im Internet. Aus Beweisgründen sollten Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Erhalten Sie trotz fristgerechtem Widerruf einen Mahnbescheid, widersprechen Sie diesem. Sollten Sie sich wegen der zu wahrenden Fristen (insbesondere Widerrufsfrist) nicht sicher sein, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.*Mittelberg, Claus
PLZ: 48429
Tel.: 059718001157
01.12.2010
00:17:52
NEIN*      -NEIN Dreier, Carsten
PLZ: 44135
Tel.: 023158 96 99 73
07.12.2010
12:00:56

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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