Fall: Intenet-Abzocke durch Outlets.de


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Hallo, ich soll bei einer mich am 23.06.2010 bei besagter Internetseite nichtsahnend angemeldet. Da ich schon von solchen Firmen gehört habe, habe ich die AGBs überflogen. So stellte sich allerdings später heraus, dass diese Seite für die "Leistungen" 8,- € im Monat verlangt und diese im voraus für ein Jahr zu zahlen sind. Daraufhin bekam ich nach ca. einem Monat schon die 1. Mahnung über einen zu zahlenden Betrag von 96,- €. Natürlich habe ich mir dann erst die Seite intensiv angeschaut, erst beim zweiten Lesen diesen Hinweis entdeckt und habe dann im Internet mehrere Beschwerden über diese Firma gelesen. Hier wurde in den meisten Fällen auf das ignorieren der Mahnungen hingewiesen. Diesem Tipp bin ich nachgegangen und heute stehe ich mit einem Brief der "Deutsche Zentral Inkasso" in der Hand da. Diesem lag eine Kopie eines Urteils des Amtsgericht Witten bei, in dem Namen und andere Daten deutlich sichtbar weggetipext wurden. In dem Urteil wurde die Klage eines anderen Opfers von outlets.de abgewiesen und muss nun diese 96,- € zahlen. Da man diese Anlage als erstes sieht wenn man den Brief aus dem Umschlag holt, habe ich natürlich einen Schock bekommen und schon meine Überweisungsformulare gezückt. Ich soll 153,76 € bis spätestens 24.12.2010 überweisen, ansonsten werde gerichtlich gegen mich vorgegangen werden. Was soll ich jetzt tun? Habe ich wirklich Schuld? Muss ich die volle Summe tatsächlich zahlen? Was kann auf mich zu kommen, wenn ich diese Zahlungsaufforderung wieder ignoriere? Ich danke schon im Vorraus für Antworten

PLZ: 261..

Pseudonym: chamäleon

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 30. Dezember 2010

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JASehr geehrter Rechtsuchender, grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Wer einen Vertrag schließen möchte, sollte ihn vorher gründlich lesen. Das gilt auch für die AGB. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreiber einer Internetseite sich widersprechende Angaben macht oder wesentliche Vertragsbestandteile absichtlich ?versteckt?. Das kann zur Unwirksamkeit des Vertrages führen. Die Grenzen zwischen wirksam und unwirksam sind dabei fließend und müssen im Einzelfall genau geprüft werden. In ihrem Fall gibt es eine Besonderheit. Nach meinem Kenntnisstand hat die Internetseite outlets.de in der letzten Zeit ihr Layout verändert. Auf der Startseite gibt es (Stand heute) keinen deutlich sichtbaren Hinweis ?kostenlos? mehr. Unter ?jetzt anmelden? findet sich oben rechts auf der Seite eine eindeutige Preisinformation. Gegen diese neue Darstellung wird man sich nicht mehr erfolgreich verteidigen können. Wer nach der Änderung einen Vertrag geschlossen hat, der haftet. Meine Frage an sie wäre also, wie die Seite zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung ausgesehen hat. Vermutlich werden sie ein Beweisproblem bekommen, da sie die Seite bestimmt nicht offline gespeichert haben. Andererseits könnte gegen den Betreiber sprechen, dass er sein Layout verändern musste. Darin ist zwar kein Schuldeingeständnis zu sehen, es geht aber in diese Richtung. Ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen, kann ich ihnen an dieser Stelle keinen abschließenden Rat gaben. Am einfachsten wird sein, sie rufen mich kurz an. Sollten sie sich dann dafür entscheiden, mich mit ihrer Interessenvertretung zu beauftragen, fallen für die außergerichtliche Vertretung 46,41 ? Rechtsanwaltsgebühren an. Mein Ziel wird sein, ihre Gesamtkosten möglichst gering zu halten. Wenn sie die Zahlungsaufforderung wieder ignorieren, werden sie vermutlich noch einige ?letzte Mahnungen? erhalten. Schließlich wird aber mit einiger Sicherheit ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie eingeleitet werden. Dadurch werden für sie weitere Kosten entstehen. Abwarten ist fast immer ein schlechter Rat. Wenn man sich gegen eine unberechtigte Forderung verteidigen möchte, dann sollte man es so schnell wie möglich tun. Jeder Verfahrensschritt kostet Geld und dadurch wird die Sache am Ende oft teurer. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Münck *Münck, Ingo
PLZ: 26188
Tel.: (04486)91 53 91
20.12.2010
10:51:58
NEIN*      -NEINSehr geehrte/r Ratsuchende/r, googlen Sie nach "Rechtliches zum Thema outlets.de". Lesen Sie das Sucherergebnis von verbraucherschutz.tv. Zahlen Sie nicht. Nach BGH Rechtsprechung müssen kostenpflichtige Internetangebote deutlich sichtbar auf die Kosten hinweisen, die durch Anmeldung entstehen. Wenn Sie keine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben, können Sie den angeblichen Vertrag immer noch widerrufen. Nach Widerruf können Sie alle weiteren Mahnungen ignorieren und ggf. einem Mahnbescheid widersprechen.*Mittelberg, Claus
PLZ: 48429
Tel.: 059718001157
17.12.2010
10:04:05

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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