Fall: Abzocke


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Habe für meinen Mann am Computer Skype runtergeladen und nun kam was von der estesa gmbh wegen webdownloads hätte ich in anspruch genommen und soll 96 euro dafür bezahlen .muss ich das

PLZ: 396..

Pseudonym: Kempi39

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 25. April 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -NEINDem Vorredner schließ ich mich an. Erst Brief schreiben und dann aussitzen.*Urban Harald
PLZ: 17252
Tel.: 0398332500
20.04.2011
17:50:22
NEIN*      -NEINSehr geehrte Ratsuchende, nach kurzer Ansicht der infrage kommenden Webseite (web-sownloads.net?) liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine typische Internet-Abofalle handeln dürfte. Die Abofallen-Problematik ist lange bekannt, d.h., dass Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens (Musterbrief Widerruf und Anfechtung eines etwaigen Vertragsschlusses bei Abofallen) im Internet fündig werden können. Einen solchen Musterbrief sollten Sie angepasst auf Ihren Fall an die estesa GmbH schicken (Einschreiben, Zeuge für den Inhalt des per Einschreiben abgeschickten Briefes), um auf der sicheren Seite zu sein. Zahlen Sie nicht. Sollte die unberechtigte Forderung trotzdem unter Beteiligung eines Anwalts von Ihnen weiterhin eingefordert werden, können Sie selbst einen Anwalt mit der Abwehr beauftragen. Die Kosten hierfür könnten dann ggf. gegen den Gegner liquidiert werden. Trauen Sie sich das Anpassen eines Musterbriefs für Ihren Fall nicht zu, können Sie einen Anwalt damit beauftragen, ggf. ist die Hilfe über die Verbraucherzentralen aber günstiger.*Mittelberg, Claus
PLZ: 48429
Tel.: 059718001157
12.04.2011
15:54:41

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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