Fall: Mietrecht
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich wohne seit zwei Jahren in einer (meiner Meinung nach leicht überteuerten) 1-Zimmer-Mietwohnung, welche ich direkt vom Eigentümer gemietet habe. Es kam nach einem Jahr zu einer ausnahmsweise verzögerten Mietzahlung, da ich einen existenziell sehr schwierigen Monat hatte. Ich habe damals die Monatsmiete, wie mit dem Vermieter vereinbart, im laufenden Monat, sowie in den zwei darauf folgenden Monaten ratenweise gezahlt.
Ich bin jetzt, nach einem weiteren Jahr, in dem ich stets pünktlich und zuverlässig die Miete gezahlt habe, erneut in eine ungünstige Lage gekommen, da ich den Arbeitgeber gewechselt habe, und mein Gehalt seit diesem Monat erst am 15. des Folgemonats ausgezahlt wird. Da ich keine Rücklagen habe, kann ich die Januar-Miete zunächst nicht vollständig zahlen, sondern leider nur in mehreren Teilen bis Mitte Februar. Ich habe mit dem Vermieter bereits darüber gesprochen und bislang schon mehr als die Hälfte der Januar-Miete überwiesen. Nun bekam ich einen Anruf vom Vermieter auf meinen Anrufbeantworter. Er reagiert, uninteressiert an meiner Lage und offensichtlich nicht imstande, mit mir eine Vereinbarung zu besprechen, indem er fordert, dass ich den Restbetrag innerhalb einer Woche zahlen solle, und wenn ich dies nicht täte, würde er den Mietvertrag kündigen.
Ich will nun versuchen, einen Lohn-Vorschuss von meinem Arbeitgeber zu bekommen.
Meine Frage ist dennoch, ob der Vermieter wegen einer angekündigt verspäteten Zahlung aufgrund äußeren Umständen so leicht und schnell überhaupt kündigen darf?
Vielen Dank für Ihre kompetente Auskunft und Beantwortung. MfG
PLZ: 803..
Pseudonym: Juli
Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 23. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Die Voraussetzungen einer Kündigung über Wohnraum wegen Zahlungsverzug liegen bei diesen Zahlungsrückstand (und ggf. der Vorgeschichte) nicht vor. Wenn tatsächlich eine Kündigung kommen sollte und kein weiterer Zahlungsrückstand vorhanden ist, unbedingt zum RA gehen um sich nicht weiter einschüchtern zu lassen.* | Fricke, Bernhard PLZ: 80331 Tel.: 089 23 66 20 0 | 23.01.2012 18:27:43 |
| JA* | überwiegend* | JA | Schmidtke, Florian PLZ: 80634 Tel.: 089552797510 | 23.01.2012 15:40:01 | |
| NEIN* | - | JA | Da eine Kündigung bisher nicht erfolgt ist, besteht keine Notwendigkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Für eine fristlose Kündigung wegen des Zahlungsverzuges bedarf es in der Regel eines Rückstandes von 2 Monatsmieten. Sofern es also bei den Rückständen der Januar-Miete bleibt, die Folgemieten jedoch pünktlich gezahlt werden, sollte es nicht zu einem Kündigungsgrund kommen. Eine detaillierte Bewertung kann jedoch erst anhand aller Unterlagen vorgenommen werden.* | Hofreiter, Andreas PLZ: 81677 Tel.: 089 92 79 18 84 | 23.01.2012 16:29:11 |
| NEIN* | - | JA | Fervers, Jörn PLZ: 80992 Tel.: 089 14 38 72 - 0 | 23.01.2012 16:20:05 | |
| NEIN* | - | JA | Eine Fristlose Kündigung hier auszusprechen, welche dann auch vor GEricht Bestand hat, dürfte wohl eher wenig aussichtsreich sein. Ich rate dennoch, für den Fall, dass eine solche Kündigung kommt, umgehend einen Anwalt aufzusuchen.* | Vogt, Alexander PLZ: 82008 Tel.: 089 665 507 77 | 23.01.2012 16:27:42 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrter Rechtssuchender, derzeit liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vor. Sollte Ihr Vermieter diese dennoch aussprechen, rate ich Ihnen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. MfG RAin Schneider* | Schneider, Sandra C. PLZ: 82008 Tel.: 089 665 507 79 | 23.01.2012 19:42:18 |
| JA* | absolut* | JA | kein ausreichender Kündigungsgrund* | Sander, Andreas PLZ: 83646 Tel.: 0804172033 | 23.01.2012 15:23:42 |
| JA* | absolut* | JA | Vermieter kann derzeit nicht kündigen.* | Reddemann, Kerstin PLZ: 83527 Tel.: 08072 372 489 | 23.01.2012 15:55:07 |
| JA* | überwiegend* | JA | Lerchner, Jörg PLZ: 86316 Tel.: 0821 41 90 35 30 | 23.01.2012 15:28:26 | |
| JA* | absolut* | JA | Nur ein Anwalt kann die erforderlichen Umstände ausreichend und deutlich darlegen, weil er weiß, worauf es ankommt.* | Heindl Karl-Rüdiger PLZ: 84028 Tel.: 08719 65 65 560 | 23.01.2012 18:14:47 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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