Fall: Mietrecht


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Ich wohne seit zwei Jahren in einer (meiner Meinung nach leicht überteuerten) 1-Zimmer-Mietwohnung, welche ich direkt vom Eigentümer gemietet habe. Es kam nach einem Jahr zu einer ausnahmsweise verzögerten Mietzahlung, da ich einen existenziell sehr schwierigen Monat hatte. Ich habe damals die Monatsmiete, wie mit dem Vermieter vereinbart, im laufenden Monat, sowie in den zwei darauf folgenden Monaten ratenweise gezahlt. Ich bin jetzt, nach einem weiteren Jahr, in dem ich stets pünktlich und zuverlässig die Miete gezahlt habe, erneut in eine ungünstige Lage gekommen, da ich den Arbeitgeber gewechselt habe, und mein Gehalt seit diesem Monat erst am 15. des Folgemonats ausgezahlt wird. Da ich keine Rücklagen habe, kann ich die Januar-Miete zunächst nicht vollständig zahlen, sondern leider nur in mehreren Teilen bis Mitte Februar. Ich habe mit dem Vermieter bereits darüber gesprochen und bislang schon mehr als die Hälfte der Januar-Miete überwiesen. Nun bekam ich einen Anruf vom Vermieter auf meinen Anrufbeantworter. Er reagiert, uninteressiert an meiner Lage und offensichtlich nicht imstande, mit mir eine Vereinbarung zu besprechen, indem er fordert, dass ich den Restbetrag innerhalb einer Woche zahlen solle, und wenn ich dies nicht täte, würde er den Mietvertrag kündigen. Ich will nun versuchen, einen Lohn-Vorschuss von meinem Arbeitgeber zu bekommen. Meine Frage ist dennoch, ob der Vermieter wegen einer angekündigt verspäteten Zahlung aufgrund äußeren Umständen so leicht und schnell überhaupt kündigen darf? Vielen Dank für Ihre kompetente Auskunft und Beantwortung. MfG

PLZ: 803..

Pseudonym: Juli

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 23. Januar 2012

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JADie Voraussetzungen einer Kündigung über Wohnraum wegen Zahlungsverzug liegen bei diesen Zahlungsrückstand (und ggf. der Vorgeschichte) nicht vor. Wenn tatsächlich eine Kündigung kommen sollte und kein weiterer Zahlungsrückstand vorhanden ist, unbedingt zum RA gehen um sich nicht weiter einschüchtern zu lassen.*Fricke, Bernhard
PLZ: 80331
Tel.: 089 23 66 20 0
23.01.2012
18:27:43
JA*überwiegend*JA Schmidtke, Florian
PLZ: 80634
Tel.: 089552797510
23.01.2012
15:40:01
NEIN*      -JADa eine Kündigung bisher nicht erfolgt ist, besteht keine Notwendigkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Für eine fristlose Kündigung wegen des Zahlungsverzuges bedarf es in der Regel eines Rückstandes von 2 Monatsmieten. Sofern es also bei den Rückständen der Januar-Miete bleibt, die Folgemieten jedoch pünktlich gezahlt werden, sollte es nicht zu einem Kündigungsgrund kommen. Eine detaillierte Bewertung kann jedoch erst anhand aller Unterlagen vorgenommen werden.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 089 92 79 18 84
23.01.2012
16:29:11
NEIN*      -JA Fervers, Jörn
PLZ: 80992
Tel.: 089 14 38 72 - 0
23.01.2012
16:20:05
NEIN*      -JAEine Fristlose Kündigung hier auszusprechen, welche dann auch vor GEricht Bestand hat, dürfte wohl eher wenig aussichtsreich sein. Ich rate dennoch, für den Fall, dass eine solche Kündigung kommt, umgehend einen Anwalt aufzusuchen.*Vogt, Alexander
PLZ: 82008
Tel.: 089 665 507 77
23.01.2012
16:27:42
JA*absolut*JASehr geehrter Rechtssuchender, derzeit liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht vor. Sollte Ihr Vermieter diese dennoch aussprechen, rate ich Ihnen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. MfG RAin Schneider*Schneider, Sandra C.
PLZ: 82008
Tel.: 089 665 507 79
23.01.2012
19:42:18
JA*absolut*JAkein ausreichender Kündigungsgrund*Sander, Andreas
PLZ: 83646
Tel.: 0804172033
23.01.2012
15:23:42
JA*absolut*JAVermieter kann derzeit nicht kündigen.*Reddemann, Kerstin
PLZ: 83527
Tel.: 08072 372 489
23.01.2012
15:55:07
JA*überwiegend*JA Lerchner, Jörg
PLZ: 86316
Tel.: 0821 41 90 35 30
23.01.2012
15:28:26
JA*absolut*JANur ein Anwalt kann die erforderlichen Umstände ausreichend und deutlich darlegen, weil er weiß, worauf es ankommt.*Heindl Karl-Rüdiger
PLZ: 84028
Tel.: 08719 65 65 560
23.01.2012
18:14:47

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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