Fall: Kündigung Mietverhältins


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Gem. Mietvertrag dauert mein Mietverhältnis noch bis 14.05.2013. Ich möchte aber jetzt schon kündigen. Ist dies möglich?

PLZ: 880..

Pseudonym: El-Duderino

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 12. Dezember 2011

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NEIN*      -JAEine sachgerechte Einschätzung kann erst nach Prüfung des Mietvertrages erfolgen. Um welche Art Mietverhältnis handelt es sich, Wohn- oder Gewerberaum? Befristung? Ob diese rechtswirksam vereinbart wurde lässt sich nur anhand des Mietvertrages klären.*Gribling, Nina
PLZ:
Tel.: 0838192630
02.12.2011
12:44:41
NEIN*      -JADer Fall muß weiter aufgeklärt werden. Mietvertrag wird benötigt (Wohn-oder Gewerberaum-Mietvertrag ) . Was ist der Hintergrund der beabsichtigten Kündigung? *Knoll ,Helmut
PLZ: 88255
Tel.: 075147222
29.11.2011
22:36:55
NEIN*      -JAAn El-Duderino, grundsätzlich ist die Kündigung zum vereinbarten Vertragsende, das es hier zu geben scheint, ansonsten mit gesetzlicher oder vereinbarter Frist möglich. Hierzu sollte ich von Ihnen wissen, wie das Vertragsende im Mietvertrag geregelt ist (wörtlich!), welche Gründe Sie für die vorgezogene Kündigung haben oder ob der Vermieter seinerseits schon gekündigt hat, wenn, mit welcher Begründung und wann. Ohne diese ergänzenden Informationen kann ein sinnvoller Rat meines Erachtens nicht erteilt werden. *Reiser, Klaus P.
PLZ: 88662
Tel.: +497551 95140
29.11.2011
18:02:39
NEIN*      -JAEs kommt auf den Mietvertrag an, insbesondere wann und für welche Dauer der Mietvertrag geschlossen wurde und aus welchen Gründen der Mietvertrag vorzeitig beendet werden soll.*Eichner, Stefan
PLZ: 88512
Tel.: (07572)7 67 17 80
29.11.2011
10:05:28
NEIN*      -JAEine Aussage über den Erfolg der Kündigung kann erst nach Sichtung des Mietvertrages beurteilt werden. *Bartholomäus Oliver
PLZ: 88400
Tel.: 0735150960
29.11.2011
12:13:02
NEIN*      -JAEs wäre zu prüfen, ob ggf.ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu bejahen ist und/oder der Vertrag sonstige Lösungsmöglichkeiten bietet!*Vogeser, Peter
PLZ: 72488
Tel.: 075711614
30.11.2011
12:21:33
NEIN*      -JAVon einem befristeten Mietverhältnis ausgehend, hängt die Erfolgsaussicht von den Gründen der vorzeitigen Kündigung ab. Insofern ist das Nein zum Rechtsweg relativ*Schäfer, Klaus
PLZ: 72488
Tel.: (07571)7 41 70
29.11.2011
17:24:08
NEIN*      -JAWenn die Befristung im Mietvertrag wirksam ist, kann nur außerordentlich gekündigt werden. Dafür ist aber ein wichtiger Grund notwendig.*Nolting, Thomas
PLZ: 26689
Tel.: 04489942582
29.11.2011
16:43:03

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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