Fall: Schlüsseldienst ohne aktiven Auftrag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt. Die Wohnungstür war nicht abgeschlossen. Ich habe über meinen Nachbarn eine lokale Telefonnummer eines Schlüsseldienstes angerufen. Über diesen Anschluss war niemand erreichbar. Also habe ich einen anderen Schlüsseldienst angerufen und diesen beauftragt. Ich erhielt einen Rückruf eines Schlüsseldienstes um meine Daten zu bestätigen. Nach ca 1,5 Stunden kam der Schlüsseldienst und hat die Tür geöffnet ( Dauer ! Min. Kosten 150 EUR ). CA. eine 20 Minuten später stand ein 2. Monteur vor der Tür. Ich sagte ihm, dass bereits ein Monteur da war. Daraufhin verlangte er trotzdem eine Zahlung über 102 EUR. Ich verweigerte ihm die Zahlung. Nun bekam ich eine Rechnung über 102 EUR mit dem Hinweis auf Fahrtkosten. Meiner Meinung nach wurde hier kein aktiver Auftrag erteilt noch eine Leistung erbracht. Deshalb möchte ich die Zahlung auch verweigern. Wie ist hier die Rechtslage?

PLZ: 603..

Pseudonym: SMax

Bewertungszeitraum: beendet am Donnerstag, 5. Januar 2012

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NEIN*      -JADer Sachverhalt ist so nicht klar. Es müsste abgeklärt werden, welcher Monteur von welchem Schlüsseldienst kam. Dann erst kann eine Aussage getroffen werden. Vermutlich ist die Beschreitung des Rechtswegs wegen der anfallenden Kosten nicht unbedingt wirtschaftlich.*Dr. Sedelies, Maren
PLZ: 63688
Tel.: 06045383
23.12.2011
14:21:59

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