Fall: Mietkostenzuschuss
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Kommunikation mit dem Sozialamt,über 6 Monate nach behindertengerechten Wohnung erfolglos gesucht.Mit dem Wohnungsamt komuniziert ohne Erfolg.
Ich bin 100%schwerbehindert mit den Kennbustaben B,G,aG und H.
Habe nun eine drei Zimmerwohnung mit 76m/2 gefunden.Kaltmiete 466,--+150,--Euro Nebenkosten. Abgelehnt vom Sozialamt.Zu groß und zu teuer.Ich soll weiter suchen. Nur mein Leben steht auf dem spiel, ich wohne im 2.Stock im Altbau, Bad kann ich nicht mehr nutzen.
COPD Stufe4 mit 24h Sauerstoffversorgung, ca.150 Kg schwer.
Es gibt große Probleme,wenn ich in ein Krankenhaus muss mit Atemnot.Ich sitze fest im E-Rollstuhl, kann die Wohnung nur noch maximal einmal in der Woche verlassen, in dem ich von Stufe zu Stufe auf dem Hosenboden rutsche. Ich brauche diese neue Wohnung da ich mit meiner Frau, die auch 60% durch Krebs OP ist.Wir bekommen 650,--Ich+570,-meine Frau an Rente.
Ich bin Pflegestufe 2, werde 24h von meiner Frau versorgt.
PLZ: 345..
Pseudonym: FSD
Bewertungszeitraum: beendet am Samstag, 11. September 2010
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Weil der Rechtsanwalt meist die Abwägungskriterien des Amtes besser kennt!* | Kress, Marcus-Roger PLZ: 35274 Tel.: (06422)8 54 06 | 31.08.2010 14:50:40 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Gegen einen Bescheid sollte Widerspruch eingelegt werden. Weiter empfehle ich, dass die Angelegenheit im Detail mit einem Anwalt besprochen werden sollte. Danach sollte dann endgültig entschieden werden, ob Klage erhoben wird. Falls Fristen laufen rate ich dringend, umgehend einen Anwalt aufzusuchen. Gerne stehe ich in dieser Angelegenheit zur Verfügung. * | Mayer, Hans-Ullrich PLZ: 36179 Tel.: 066214 09 34 10 | 31.08.2010 15:21:12 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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