Fall: Kündigung


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Wegen einer Strahlenbehandlung und einer anschließenden Kur durfte ich keine schwere Waldarbeit verrichten mit der ich die Miete hätte bezahlen können. Deshalb bin ich in Mietrückstand gekommen. Der Vermieter will deshalb kündigen.

PLZ: 833..

Pseudonym: Logrie

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011

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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JAAkute Gefahr der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Man sollte mit dem Vermieter verhandeln.*Fraunhofer, Michael
PLZ: 83308
Tel.: 0862150799 61
26.10.2011
08:55:30
JA*kostendeckend*JAEs gibt evtl. die Möglichkeit eine Kündigung unwirksam zu machen. Dies hängt jedoch vom konkreten Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung ist dringend geboten, sofern das Mietverhältnis fortgesetzt werden soll.*Wolfgang Schwarz
PLZ: 83395
Tel.: 08654773 054
23.10.2011
20:03:49
JA*überwiegend*JADer Rechtsweg gegen die Kündigung lohnt, wenn es Ihnen gelingt, binnen bestimmter Fristen den Mietrückstand auszugleichen. Die Kündigung ist auch von der Höhe des Rückstands abhängig.*Knoll, Alexander
PLZ: 84513
Tel.: (08631)39 80 0
24.10.2011
10:28:03
NEIN*      -JA1) Die Zahlung des Mietzinses ist Hauptpflicht. Warum dieser dann nicht gezahlt wird, ist grundsätzlich für die Berechtigung der Kündigung durch den Vermieter unbeachtlich. 2) Allerdings stehen dem Mieter auch bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug einige Schutzrechte zu, wie z.B. Widerspruch gegen die Kündigung, bzw. Räumungsschutz durch das Gericht, so dass insoweit generell die Konsultation eines Anwaltes vorliegend empfohlen, bzw nahe gelegt wird, um die Fragen über den Lebensmittelpunkt (Wohnung) und dessen längstmögliche Beibehaltung individuell abklären zu können, was also nicht schematisch beantwortet werden kann. 3)Auch ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz "Heilungsmöglichkeiten" bei einer Zahlungsverzugskündigung vorsieht, was ebenfalls in einem Rechtsgespräch erörtert werden sollte und müsste, ebenso, ob überhaupt die gesetzlichen Vorussetzungen füe eine Kündigung schon vorliegen, was der Problemschilderung durch den Anfragenden als solcher bisher nicht entnehmbar ist. MfG, RA*Wilhoff, Norbert
PLZ: 84518
Tel.: 08634 983 90
24.10.2011
19:01:55
JA*kostendeckend*JA Dreier, Carsten
PLZ: 44135
Tel.: 023158 96 99 73
24.10.2011
17:42:54

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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