Fall: Kündigung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:Wegen einer Strahlenbehandlung und einer anschließenden Kur durfte ich keine schwere Waldarbeit verrichten mit der ich die Miete hätte bezahlen können. Deshalb bin ich in Mietrückstand gekommen. Der Vermieter will deshalb kündigen.
PLZ: 833..
Pseudonym: Logrie
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 18. November 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| NEIN* | - | JA | Akute Gefahr der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Man sollte mit dem Vermieter verhandeln.* | Fraunhofer, Michael PLZ: 83308 Tel.: 0862150799 61 | 26.10.2011 08:55:30 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Es gibt evtl. die Möglichkeit eine Kündigung unwirksam zu machen. Dies hängt jedoch vom konkreten Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung ist dringend geboten, sofern das Mietverhältnis fortgesetzt werden soll.* | Wolfgang Schwarz PLZ: 83395 Tel.: 08654773 054 | 23.10.2011 20:03:49 |
| JA* | überwiegend* | JA | Der Rechtsweg gegen die Kündigung lohnt, wenn es Ihnen gelingt, binnen bestimmter Fristen den Mietrückstand auszugleichen. Die Kündigung ist auch von der Höhe des Rückstands abhängig.* | Knoll, Alexander PLZ: 84513 Tel.: (08631)39 80 0 | 24.10.2011 10:28:03 |
| NEIN* | - | JA | 1) Die Zahlung des Mietzinses ist Hauptpflicht. Warum dieser dann nicht gezahlt wird, ist grundsätzlich für die Berechtigung der Kündigung durch den Vermieter unbeachtlich. 2) Allerdings stehen dem Mieter auch bei (unverschuldetem) Zahlungsverzug einige Schutzrechte zu, wie z.B. Widerspruch gegen die Kündigung, bzw. Räumungsschutz durch das Gericht, so dass insoweit generell die Konsultation eines Anwaltes vorliegend empfohlen, bzw nahe gelegt wird, um die Fragen über den Lebensmittelpunkt (Wohnung) und dessen längstmögliche Beibehaltung individuell abklären zu können, was also nicht schematisch beantwortet werden kann. 3)Auch ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz "Heilungsmöglichkeiten" bei einer Zahlungsverzugskündigung vorsieht, was ebenfalls in einem Rechtsgespräch erörtert werden sollte und müsste, ebenso, ob überhaupt die gesetzlichen Vorussetzungen füe eine Kündigung schon vorliegen, was der Problemschilderung durch den Anfragenden als solcher bisher nicht entnehmbar ist. MfG, RA* | Wilhoff, Norbert PLZ: 84518 Tel.: 08634 983 90 | 24.10.2011 19:01:55 |
| JA* | kostendeckend* | JA | Dreier, Carsten PLZ: 44135 Tel.: 023158 96 99 73 | 24.10.2011 17:42:54 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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