Fall: kein gekündetes Mietverhältnis / Mietrückstände /


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Meine Frage: Als Wohnungseigentümer habe ich eine Wohnung seit über 12 Jahren an den gleichen Mieter vermietet. Kürzlich stellte ich fest, dass der Mieter seit über 1 Jahr keine Miete zahlt. Mietverhältnis ist nicht gekündigt. Mieter ist nicht zu erreichen. Schlüssel zu der Wohnung hat nur der Mieter. Wie ich jetzt feststelle, war der Mieter am Einwohnermeldeamt von Beginn an nicht angemeldet. Frage: Wie kann ich den Mieter ausfindig machen? Wie kann ich feststellen, ob der Mieter die Mietsache immer noch nutzt? ohne Hausfriedensbruch zu begehen? Welche rechtliche Möglichkeiten und Chancen habe ich, um die Wohnung frei zu bekommen und ggf. Mietrückstände einzufordern?

PLZ: 631..

Pseudonym: peko56

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. Januar 2012

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Klagen? Chancen? Anwalt
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Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
JA*absolut*JAEin Rechtsanwalt kann hier kurzfristig die tatsächliche Anschrift des Mieters ermitteln und die zeitnah erforderlichen Schritte einleiten, um jedenfalls die Wohnung wieder frei zu bekommen, so dass diese wieder vermietet werden kann. Ob es sinnvoll ist, auch Mietrückstände einzutreiben, muss dann entschieden werden, wenn Klarheit über die finanziellen Verhältnisse des Mieters herrscht. Mit freundlichen Grüßen, Isabelle Wachter (Rechtsanwältin)*Wachter, Isabelle
PLZ: 63067
Tel.: (069)85 00 33 83
26.01.2012
22:50:15
JA*überwiegend*JADen Wohnsitz des Mieters kann man über eine Einwohnermeldeauskunft oder eine postalische Adressermittlung meistens herausfinden. Der Zugang zur Wohnung müsste über ein Besichtigungsrecht, bzw. dann eine Kündigung durchgesetzt werden.*Link, Michael Albert
PLZ: 60388
Tel.: 06109502 070
27.01.2012
08:31:59
JA*absolut*JAFristlose Kündigung moeglich. Schnelles Handeln erforderlich. Details in der Beratung. (Termin mit Anwalt vereinbaren) Rechtsanwalt de Backer*de Backer, Patrick
PLZ: 60322
Tel.: 069 154 000-20
27.01.2012
01:11:58
JA*überwiegend*JADen Wohnsitz des Mieters kann man über eine Einwohnermeldeauskunft oder eine postalische Adressermittlung meistens herausfinden. Der Zugang zur Wohnung müsste über ein Besichtigungsrecht, bzw. dann eine Kündigung durchgesetzt werden.*Link, Michael Albert
PLZ: 60388
Tel.: 06109 502 070
27.01.2012
08:31:54
JA*überwiegend*JARechtlich ist die Sache eindeutig, da der Mieter mehr als 2 monate in Rueckstand ist, kann fristlos gekündigt werden. die ausstehenden Mieten schuldet der Mieter ohnehin. Die Frage ist eher, ob er aufgefunden werden kann und noch solvent ist*Ullrich, Lutz
PLZ: 60439
Tel.: 069 530 587 30
27.01.2012
08:41:40
JA*überwiegend*JADie Schwierigkeit besteht darin herauszufinden, wo der "Mieter" sich aufhält. Gerne berate ich Sie diesbezüglich und auch hinsichtlich der Kündigung. Auch eine Räumung nach entsprechenen Prozeß ist ggf. möglich. Es besteht jedoch ein hohes Kostenrisiko.*Fenske, Markus Alexander
PLZ: 61169
Tel.: 06031 169 906
27.01.2012
10:24:53
JA*überwiegend*JAEine Klärung der Situation erscheint aus verschiedenen Gründen dringend angezeigt.Im Zusammenhang mit dem Betreten einer Mietwohnung durch den Vermieter steckt häufig der Teufel im Detail.*Gutschank, Bernd
PLZ: 63505
Tel.: 06184939600
27.01.2012
10:07:31
JA*absolut*JA Buschle, Christian
PLZ: 65779
Tel.: 06195 97 66 37
27.01.2012
09:27:46
JA*absolut*JA Wendtland, Peter
PLZ: 65779
Tel.: (06174)96 92 81
26.01.2012
23:21:42
JA*absolut*JADie effektivste Vorgehensweise ist zu besprechen.*Dr. Sedelies, Maren
PLZ: 63688
Tel.: 06045383
27.01.2012
09:46:13
JA*absolut*JAWeil der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses weiterhin besteht (Ausfindigmachung des Schuldners und Vollstreckung sind "ein anderes Paar Schuhe") und eine fristlose Kündigung zu prüfen ist*Kutsch, Alexander
PLZ: 65197
Tel.: 0611 7 16 37 94
27.01.2012
09:15:33

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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