Fall: kein gekündetes Mietverhältnis / Mietrückstände /
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage:
Als Wohnungseigentümer habe ich eine Wohnung seit über 12 Jahren an den gleichen Mieter vermietet.
Kürzlich stellte ich fest, dass der Mieter seit über 1 Jahr keine Miete zahlt.
Mietverhältnis ist nicht gekündigt.
Mieter ist nicht zu erreichen.
Schlüssel zu der Wohnung hat nur der Mieter.
Wie ich jetzt feststelle, war der Mieter am Einwohnermeldeamt von Beginn an nicht angemeldet.
Frage:
Wie kann ich den Mieter ausfindig machen?
Wie kann ich feststellen, ob der Mieter die Mietsache immer noch nutzt? ohne Hausfriedensbruch zu begehen?
Welche rechtliche Möglichkeiten und Chancen habe ich, um die Wohnung frei zu bekommen und ggf. Mietrückstände einzufordern?
PLZ: 631..
Pseudonym: peko56
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 27. Januar 2012
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | absolut* | JA | Ein Rechtsanwalt kann hier kurzfristig die tatsächliche Anschrift des Mieters ermitteln und die zeitnah erforderlichen Schritte einleiten, um jedenfalls die Wohnung wieder frei zu bekommen, so dass diese wieder vermietet werden kann. Ob es sinnvoll ist, auch Mietrückstände einzutreiben, muss dann entschieden werden, wenn Klarheit über die finanziellen Verhältnisse des Mieters herrscht. Mit freundlichen Grüßen, Isabelle Wachter (Rechtsanwältin)* | Wachter, Isabelle PLZ: 63067 Tel.: (069)85 00 33 83 | 26.01.2012 22:50:15 |
| JA* | überwiegend* | JA | Den Wohnsitz des Mieters kann man über eine Einwohnermeldeauskunft oder eine postalische Adressermittlung meistens herausfinden. Der Zugang zur Wohnung müsste über ein Besichtigungsrecht, bzw. dann eine Kündigung durchgesetzt werden.* | Link, Michael Albert PLZ: 60388 Tel.: 06109502 070 | 27.01.2012 08:31:59 |
| JA* | absolut* | JA | Fristlose Kündigung moeglich. Schnelles Handeln erforderlich. Details in der Beratung. (Termin mit Anwalt vereinbaren) Rechtsanwalt de Backer* | de Backer, Patrick PLZ: 60322 Tel.: 069 154 000-20 | 27.01.2012 01:11:58 |
| JA* | überwiegend* | JA | Den Wohnsitz des Mieters kann man über eine Einwohnermeldeauskunft oder eine postalische Adressermittlung meistens herausfinden. Der Zugang zur Wohnung müsste über ein Besichtigungsrecht, bzw. dann eine Kündigung durchgesetzt werden.* | Link, Michael Albert PLZ: 60388 Tel.: 06109 502 070 | 27.01.2012 08:31:54 |
| JA* | überwiegend* | JA | Rechtlich ist die Sache eindeutig, da der Mieter mehr als 2 monate in Rueckstand ist, kann fristlos gekündigt werden. die ausstehenden Mieten schuldet der Mieter ohnehin. Die Frage ist eher, ob er aufgefunden werden kann und noch solvent ist* | Ullrich, Lutz PLZ: 60439 Tel.: 069 530 587 30 | 27.01.2012 08:41:40 |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Schwierigkeit besteht darin herauszufinden, wo der "Mieter" sich aufhält. Gerne berate ich Sie diesbezüglich und auch hinsichtlich der Kündigung. Auch eine Räumung nach entsprechenen Prozeß ist ggf. möglich. Es besteht jedoch ein hohes Kostenrisiko.* | Fenske, Markus Alexander PLZ: 61169 Tel.: 06031 169 906 | 27.01.2012 10:24:53 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine Klärung der Situation erscheint aus verschiedenen Gründen dringend angezeigt.Im Zusammenhang mit dem Betreten einer Mietwohnung durch den Vermieter steckt häufig der Teufel im Detail.* | Gutschank, Bernd PLZ: 63505 Tel.: 06184939600 | 27.01.2012 10:07:31 |
| JA* | absolut* | JA | Buschle, Christian PLZ: 65779 Tel.: 06195 97 66 37 | 27.01.2012 09:27:46 | |
| JA* | absolut* | JA | Wendtland, Peter PLZ: 65779 Tel.: (06174)96 92 81 | 26.01.2012 23:21:42 | |
| JA* | absolut* | JA | Die effektivste Vorgehensweise ist zu besprechen.* | Dr. Sedelies, Maren PLZ: 63688 Tel.: 06045383 | 27.01.2012 09:46:13 |
| JA* | absolut* | JA | Weil der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses weiterhin besteht (Ausfindigmachung des Schuldners und Vollstreckung sind "ein anderes Paar Schuhe") und eine fristlose Kündigung zu prüfen ist* | Kutsch, Alexander PLZ: 65197 Tel.: 0611 7 16 37 94 | 27.01.2012 09:15:33 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
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Orientierung.
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