Fall: Extremer Wohnraummietvertrag


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Mein Fall: Ich habe vor kurzem ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsvertseigerung gekauft und die Mietverträge dazu erhalten. Alle Mietverträge sind OK bis auf einen, den der ehemalige Eigentümer mit einem Verwandten von sich geschlossen hat. Der Mietvertrag ist auf 18 Jahre geschlossen, schließt eine Kündigung des Vermieters aus, erlaubt dem Vermieter keine Mieterhöhung, gewährt dem Mieter eine jederzeitige Kündigung ohne Kündigungsfrist, überträgt die Schönheitsreparaturen auf den Vermieter usw. Zudem wurde eine sehr geringe Kaltmiete mit 60 Euro auf 84 m² angesetzt, die Kaution mit 6.000 Euro angegeben (Kaution habe ich keine erhalten) und falls der Mietvertrag aus irgendeinem Grund nicht mehr besteht eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zugunsten des Mieters vereinbart. Ist dieser Mietvertrag überhaupt rechtlich gültig? Kann ich den Mieter entsprechend meines Sonderkündigungsrechts aus der Zwangsversteigerung kündigen bzw. habe ich nach der Sonderkündigung die Kaution und Entschädigung zu zahlen? Der Mieter war zu keinem Gespräch bereit und will auch nicht raus.

PLZ: 806..

Pseudonym: Mietrecht

Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 30. Dezember 2011

Alle Bewertungen:  
Klagen? Chancen? Anwalt
aufsuchen?
Warum? Rechtsanwalt Datum/Zeit
NEIN*      -JADer Kunde sollte unbedingt einen Anwalt konsultieren, damit seine vielfältigen Fragen geklärt werden können.*Mauder, Johannes
PLZ: 80333
Tel.: 089 54 88 45 - 0
17.12.2011
09:16:01
JA*überwiegend*JAIch bin mir sicher, dass hier eine gute Chance besteht, diesen Mieter "los zu werden". Gut wäre es allerdings, den Kostenerstattungsanspruch bei der Gegenseite geltend zu machen.*Müller, Knut
PLZ: 80799
Tel.: 089 330 076 20
17.12.2011
00:21:46
JA*überwiegend*JA Fervers, Jörn
PLZ: 80992
Tel.: 089 14 38 72 - 0
19.12.2011
11:27:41
JA*überwiegend*JAAngesichts der mitgeteilten Zahlen drängt sich der Verdacht auf, dass der Mietvertrag zu ihren Lasten gegen die guten Sitten verstößt. Ein solcher vertrag (wie hieer unter Verwandten geschlossen) würde unter fremden nicht geschlossen werden Eine genaue Bewertung kann jedoch erst erfolgen, wen sämtliche Unterlagen vorliegen. Entsprechend ist ein Termin zur Besprechung der Angelegenheit dringend erforderlich.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 089 92 79 18 84
17.12.2011
09:38:54
JA*überwiegend*JADer Vertrag entspricht nicht dem gültigen Mietrecht, und begünstugt den Mieter einseitig.*Spiertz, Marina
PLZ: 82131
Tel.: 089 893 564 41
18.12.2011
11:52:17
JA*überwiegend*JAEine eindeutige Einschätzung ist leider so nicht möglich. Dies hängt insbesondere von der genauen Formulierung des Mietvertrages sowie vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.*Kanzlei Jullien & Partner
PLZ: 82362
Tel.: 0881924953
19.12.2011
11:54:22
JA*kostendeckend*JA Huber Michael
PLZ: 82377
Tel.: 0884162620
19.12.2011
16:20:37
JA*überwiegend*JAEs müssen noch mehr Details mitgeteilt und geprüft werden, insbesondere auch die Frage, wann dieser Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.*Heindl Karl-Rüdiger
PLZ: 84028
Tel.: 08719 65 65 560
19.12.2011
12:18:01

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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