Fall: Anfrage
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall:
Ich bin 2009 aus einer Wohnung ausgezogen und habe die Nebenkostenabrechnung 2008+2009 bezahlt.
Jetzt kommt im Dezember 2011 die Aufforderung einer Nachzahlung.
PLZ: 855..
Pseudonym: daniheinrich
Bewertungszeitraum: beendet am Freitag, 30. Dezember 2011
| Alle Bewertungen: |
| Klagen? | Chancen? | Anwalt aufsuchen? |
Warum? | Rechtsanwalt | Datum/Zeit |
| JA* | überwiegend* | JA | Die Daten sind zu ungenau, um eine abschließende Beurteilung abzugeben. Erfolg scheint wahrscheinlich.Klage ist wohl nicht nötig.* | Bencker, Brigitte PLZ: 85591 Tel.: 08106 306 094 | 29.12.2011 11:11:40 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Angelegenheit würde eine kurze Beratung durch einen Rechtsanwalt ausreichen. Sie müssen nicht klagen, da der Gegner Sie evt. auf Zahlung verklagen wird. Wenn Sie gegen diese Klage vorgehen, haben Sie absolute Erfolgsaussichten. Mit freundlichen Grüßen Maren Richter Rechtsanwältin* | Maren Richter PLZ: 81827 Tel.: 08930703382 | 29.12.2011 12:28:53 |
| JA* | absolut* | JA | Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Angelegenheit würde eine kurze Beratung durch einen Rechtsanwalt ausreichen. Sie müssen nicht klagen, da der Gegner Sie evt. auf Zahlung verklagen wird. Wenn Sie gegen diese Klage vorgehen, haben Sie absolute Erfolgsaussichten. Mit freundlichen Grüßen Maren Richter Rechtsanwältin* | Maren Richter PLZ: 81827 Tel.: 08930703382 | 29.12.2011 12:28:59 |
| JA* | absolut* | JA | Die Nebenkostenabrechnung 2008 bzw. 2009 hätten bis jeweils Ende 2009 bzw. 2010 vollständig erstellt sein müssen. Die Forderung einer Nachzahlung ist danach in der Regel nicht mehr möglich. Nur um absolut sicher zu gehen, erscheint ein Termin bei einem Anwalt unter Vorlage aller Unterlagen als sinnvoll oder sofern die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist.* | Hofreiter, Andreas PLZ: 81677 Tel.: 089 92 79 18 84 | 29.12.2011 09:33:32 |
| JA* | überwiegend* | JA | Eine Nachforderung von Nebenkosten nach Ablauf der Jahresfrist ist nur im Ausnahmefall möglich. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, bedarf der Einzelfallprüfung.* | Müller, Knut PLZ: 80799 Tel.: 08063 972 838 0 | 29.12.2011 10:28:23 |
| JA* | absolut* | JA | Gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Wird die Abrechnung verspätet zugestellt, kann der Vermieter eine Nachzahlung nur verlangen, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu verteten hat, § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB. Mit freundlichen Grüßen Sandra C. Schneider Rechtsanwältin* | Schneider, Sandra C. PLZ: 82008 Tel.: 089 665 507 79 | 30.12.2011 10:57:07 |
| JA* | überwiegend* | JA | Nach 556 Abs 3 BGB hat der Vermieter die Abrechnung innerhalb von 12Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen, sie wäre jetzt verspätet. Da der Vermieter aber Geld fordeer, müßte er dafür einen RA beauftragen, dann können Sie, um die Einwendung zu erheben, ebenfalls einen RA beauftragen.* | Spiertz, Marina PLZ: 82131 Tel.: 089 893 564 41 | 29.12.2011 08:47:30 |
| JA* | überwiegend* | JA | Wann ist über die Nachforderung abgerechnet worden ?* | Dr. Bachmann, Ernst PLZ: 83022 Tel.: 08031 174 00 | 29.12.2011 10:31:55 |
| JA* | absolut* | JA | Huber Michael PLZ: 82377 Tel.: 0884162620 | 30.12.2011 07:49:09 | |
| JA* | absolut* | JA | Weil der Sachverhalt noch geklärt werden muss, insbesondere weshalb die Nachzahlung erst jetzt geltend gemacht wird.* | Heindl Karl-Rüdiger PLZ: 84028 Tel.: 0871965 65 560 | 29.12.2011 22:09:36 |
*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten
Orientierung.
Die kostenlose Online-Bewertung ist somit vergleichbar mit der unverbindlichen Ersteinschätzung eines Anwalts zu einer Fallschilderung
im Rahmen eines ersten Kanzleibesuchs oder einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme zur möglichen Anbahnung einer Mandatserteilung.
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